23.08.2022 - 2.1 Bebauungsplan I-13B, Wegberg - Ryther Weg / 1. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Datum:
- Di., 23.08.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsfrau Otten erkundigt sich, ob die auf dem Planentwurf eingezeichnete Garage auch ggf. an der südlichen Grenze des Grundstücks positioniert werden könne.
Der Techn. Beigeordente bestätigt, dass diese Möglichkeit grundsätzlich gegeben sei. Dies jedoch aufgrund der erforderlichen Plananpassung eine erneute Offenlage der Planunterlagen mit sich bringe.
Ratsfrau Otten fragt nach, ob die Garagenfläche zwingend im Bebauungsplan festgesetzt werden müsse.
Herr Bieker vom Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen erläutert, dass dies nicht zwingend erforderlich sei, jedoch im Bebauungsplan I-13B, Wegberg – Ryther Weg erfolgt sei. Da es sich um eine Änderung dieses Bebauungsplanes handele, habe die Verwaltung diese Regelung übernommen.
Ferner biete die aktuelle Position der Garage bessere Möglichkeiten für die Anlage einer nach Süden ausgerichteten Terrasse.
Beschluss:
1. | Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 5 bis 6 der Beratungsvorlage, über die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, zu beschließen. Hieraus ergeben sich keine Anpassungen am Bebauungsplanentwurf.
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2. | Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat ferner, den Bebauungsplan I-13B, Wegberg – Ryther Weg / 1. Änderung in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung der ursprünglichen Spielplatzfläche in eine Fläche für Wohnnutzung zu schaffen sowie die bestehenden Stellplätze planungsrechtlich zu sichern.
Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Wegberg westlich des Ryther Weges (Flurstück 233). Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1) zu entnehmen.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird in der vorliegenden Fassung als Entscheidungsbegründung (Stand: November 2021 - Anlage 3) übernommen.
Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan I-13B, Wegberg – Ryther Weg / 1. Änderung in Kraft. Zugleich werden die für den Geltungsbereich geltenden ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes I-13, Wegberg – Ryther Weg ausser Kraft gesetzt.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 1, 2, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV.NRW. S. 490) und § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung 2018 - (BauO NRW 2018) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV.NRW S. 421/SGV. NRW. 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2021 (GV.NRW. S.822). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung. |
