23.08.2022 - 2.2 16. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gerichh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Datum:
- Di., 23.08.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Bonitz erkundigt sich hinsichtlich des im Entwurf der Flächennutzungsplanänderung eingezeichneten Grünstreifens zwischen der neuen Wohnbaufläche und dem Grenzlandring. Er weist daraufhin, dass dieser Bereich im Entwurf des Regionalplanes so nicht dargestellt sei.
Der Techn. Beigeordnete Thies erläutert, dass dies aus den unterschiedlichen Maßstäben der beiden Plangrundlagen resultiere und dem gröberen Raster des Regionalplanes geschuldet sei.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens, den Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gerichhausener Feld“ beschließen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, eine im derzeitigen Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft künftig als Wohnbaufläche auszuweisen.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Siedlungsschwerpunktes Wegberg südlich der Straße In Gerichhausen bzw. nördlich der Straße Grenzlandring. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S.674) geändert worden ist. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses geltenden Fassung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
