27.09.2022 - 1.2 Mitteilungen WBVL -öffentlicher Teil-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.2
- Datum:
- Di., 27.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zu TOP 1.2.1
Ratsherr Bonitz erkundigt sich zum Sachstand beim gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Die Linke, Lfd-Nr. 14 „Nachhaltige Bodenpolitik“.
Der Techn. Beigeordnete Thies verweist darauf, dass der Antrag in der Zuständigkeit des FB 102 liege und daher hierzu lediglich eine Information im Rahmen der Niederschriftserstellung erfolgen könne.
Anmerkung der Schriftführung:
Im Anschluss an die Sitzung wurde durch den Fachbereich 102 folgendes mitgeteilt:
„Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Die Linke vom 05.05.2022
hier: Wege für eine nachhaltigere Wohnungs- und Bodenpolitik
Der Antrag wurde zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung gegeben.
In den letzten Jahren stand die Entwicklung von Neubaugebieten und die anschließende Vermarktung von Baugrundstücken an junge Familien im Fokus. Die Stadt hat sich hierzu der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SEWG) bedient.
Aktuell vermarktet die SEWG Baugrundstücke im Neubaugebiet Auf dem Kamp, 3. Bauabschnitt.
Die nächsten, in Planung befindlichen Baugebiete (z.B. Uevekoven, Dalheim-Rödgen oder „Wohnen an der Schwalm“) werden durch die Stadt Wegberg selbst vermarktet.
Die Abkehr von dieser bislang praktizierten Vorgehensweise ist mit verschiedensten Grundsatzbeschlüssen, rechtlichen Klärungen und der Schaffung von Strukturen in Sachen Planen, Finanzieren, Bauen und Vermieten (interkommunale Wohnungsbaugesellschaft o.ä.) verbunden.
Auch die Vergabe von stadteigenen Grundstücken im Rahmen eines Erbbaurechtes sollte sorgfältig überdacht werden, da sich für den Erbbaupächter, insbesondere für die angesprochenen einkommensschwächeren Familien, einige Nachteile ergeben:
Auch bei Abschluss eines Erbbaupachtvertrages sind Notar-, Gerichts- und Erschließungskosten zu zahlen. Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer und die vertraglich fixierte Wertsicherungsklausel (Grundlage hierfür ist der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes), welche über die Laufzeit des Erbbaupachtvertrages gesehen den Erbbaupachtzins ansteigen lässt. In den Verbraucherpreisindex fließt unter anderem die Inflationsrate ein, welche im März d.J. auf über sieben Prozent gestiegen ist.
Ein massiv steigender Erbbauzins führt meist im Rentenalter zu einer erheblichen Einschränkung des finanziellen Spielraumes, da auch Immobilien altern und zusätzliches Geld für Renovierungen, Sanierungen und Reparaturen eingeplant werden muss.“
Zu TOP 1.2.2 bis 1.2.4
Keine Wortmeldungen
Zu TOP 1.2.5 – Glasfaserausbau im Stadtgebiet Wegberg
Hier informiert der Bürgermeister den Ausschuss mündlich.
Die Mitteilung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
376,9 kB
|
