22.11.2022 - 2.6 Bebauungsplan I-51, Wegberg - Sondergebiet Krem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.6
- Datum:
- Di., 22.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Müller erkundigt sich, ob es hinsichtlich der Errichtung eines Krematoriums bereits einen konkreten Investor gebe.
Der Techn. Beigeordnete Thies bestätigt dies. Es sei jedoch aktuell kein direkter Verkauf beabsichtigt, um ggf. weiteren Investoren die Möglichkeit zu geben, ihr Interesse mitzuteilen.
Bezogen auf die in der Beratungsvorlage aufgezeigte enge Abstimmung mit dem Ausschuss erläutert er, dass nicht beabsichtigt sei, alle Details (Konzepte) in den Ausschuss zu bringen. Dieser werde jedoch spätestens im Rahmen der Herbeiführung des Satzungsbeschlusses beteiligt werden.
Der Ausschussvorsitzende Johnen äußert, dass von seiner Seite auch eine Vorstellung der Planungen im Hinblick auf die Einbettung des Krematoriums in die Landschaft erwartet werde.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg zur Schaffung von Planungsrecht mit einem Investor zusammenzuarbeiten. In enger Abstimmung mit dem Fachausschuss und Rat der Stadt Wegberg leistet der Investor hierzu alle Vorarbeiten (Entwürfe, Planungen, Gutachten, Genehmigungen, Zustimmungen, Ausgleiche etc.).
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg weiterhin, die Verwaltung zu beauftragen, Investoren zu suchen, welche bereit sind, im vorgegebenen Bereich eine Entwicklung „Krematorium“ umzusetzen.
Insoweit sich ein Investor findet bzw. insoweit sich Investoren finden, erfolgt eine Vorstellung des Konzeptes/der Konzepte und eine Vorberatung für den Flächenverkauf im Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften.
