29.11.2022 - 1 Angelegenheiten des Ausschusses
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
- Datum:
- Di., 29.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Anschließend schlägt Herr Stock zum Tagesordnungspunkt 3.5 „Achte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren“ vor, diesen zwar aufzurufen aber nur als eine Art „erste Lesung“ zu betrachten.
Er führt aus, dass die klagende Kommune zwischenzeitlich gegen das Urteil des OVG NRW vom 17.05.2022 beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht habe , das Urteil deswegen noch nicht rechtskräftig sei. Auf Grund dessen habe das Land Nordrhein-Westfalen, um den Kommunen in der Zwischenzeit Rechtssicherheit zu verschaffen und um die Gebührenertragsausfälle abzumildern, eine Gesetzesinitiative zum § 6 KAG auf Basis des Urteils erstellt. Der Gesetzesentwurf solle in der 49. KW des Jahres 2022 vom Landtag verabschiedet und umgehend verkündet werden. Folglich sei heute noch keine seriöse Beratung in der Sache möglich.
Die Verwaltung werde, sobald das Urteil des OVG NRW rechtskräftig sei, eine entsprechende Vorlage vorbereiten.
Demgegenüber merkt Frau von den Driesch an, dass sie bereits in der letzten Ratssitzung angekündigt habe, dass ihre Fraktion keinen Tagesordnungspunkt mehr beraten oder beschließen werde, der nicht rechtzeitig zur Fraktionssitzung bekannt sei. Aufgrund dessen beantragt sie, dass die Tagesordnungspunkte 3.4 und 3.5 der heutigen Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt und in der Ratssitzung am 06.12.2022 behandelt werden sollen.
Herr Johnen teilt mit, dass seine Fraktion dies ähnlich sehe und somit eigentlich auch der Tagesordnungspunkt 1.2.4 abgesetzt werden müsse. Da es sich hierbei aber lediglich um eine Kenntnisnahme handele, könne dieser Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung bleiben.
Herr Stock stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 3.4 und 3.5 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, zur Abstimmung.
