29.11.2022 - 1.2 Mitteilungen -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Stock verliest folgende Mitteilungen:

 

Heimatpreis

Die Stadt Wegberg hat im Zeitraum vom 30.06.2022 bis zum 30.09.2022 den Wettbewerb Heimat-Preis 2022 der Stadt Wegberg ausgelobt. Bis zum Stichtag lagen der Stadt vier Preisvorschläge vor.

Am 15.11.2022 fand die Sitzung der Heimat-Preis Jury statt. Die Heimat-Preis-Jury setzt sich aus den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes und den Vertretungen der Fraktionen unter Vorsitz von Bürgermeister Michael Stock zusammen.

Die Jury hat sich einstimmig für folgende Preisvergaben ausgesprochen:

1. Platz (2.500 Euro) Basislager GmbH für das Märchenfest in der Mühlenstadt Wegberg

2. Platz (1.500 Euro) Jugendbildungsstätte Haus St. Georg als Anlaufpunkt für Heimatbewusstsein und Kooperationspartner von Heimatakteuren im Stadtgebiet

3. Platz (1.000 Euro) Herren Manfred Müchen und Hermann-Josef Heinen für die Darbietung von Mundartliedern und die Präsentation im Internet

 

Die Preisgelder werden noch in diesem Jahr ausgezahlt.

Für den Anfang des neuen Jahres wird die gemeinsame Preisverleihung für die beiden Jahre 2021 und 2022 vorbereitet.

Die Stadt Wegberg gratuliert den diesjährigen Preisträgern ganz herzlich.

 

 

 

Antrag / Anfrage vom 13.11.2021 der früheren Fraktion Die Linke – hier aktueller Bearbeitungsstand

Mit Antrag / Anfrage vom 13.11.2021 hat die frühere Fraktion Die Linke beantragt, dass die Verwaltung eine Übersicht über alle aktuellen Aufgaben und Projekte der Stabsstelle Quartiersentwicklung erstellen möge und Fragen beantwortet, die sich auf eine Beratungsvorlage beziehen, die die Verwaltung im Jahr 2019 auf einen Antrag der Fraktion „Aktiv für Wegberg“ hin vorgelegt hat.

Die Verwaltung beabsichtigt, den entsprechenden Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Personalentwicklung zu beraten.

Hierbei wird dann ausgeführt, dass sich die Aufgaben, Tätigkeiten und Leistungen der Quartiersentwicklung zuletzt schwerpunktmäßig in Richtung verwaltungsinterne Dienstleistungen und Querschnittsfunktionen entwickelt haben. Diese neue Gewichtung wird die Verwaltung dann noch in einer entsprechenden zu aktualisierenden Stellenbeschreibung darstellen.

Aktuelle und bisher eingetretene Entwicklungen

Aktuell wird der Erlass einer neuen Dienstanweisung zum Vertragsmanagement vorbereitet, die auch Auswirkungen auf die Stelleninhalte der Quartiersentwicklung haben wird.

Bereits im Gesamtbericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Stadt Wegberg im Jahr 2021, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 14.12.2021 (TOP 2.1) sowie im Rat am 08.02.2022 (TOP 6.2.1) beraten wurde, fand sich auf den Seiten 61ff die Beschreibung der neuen Aufgabe Fördermittelmanagement bei der Quartiersentwicklung sowie der Hinweis auf die geplante Einführung eines elektronischen Fördermittelmanagements. Auch weitere Aspekte wie Fördermittelbewirtschaftung und förderbezogenes Controlling werden genannt, die die Verwaltung noch intern besprechen wird.

 

Doppelhaushalt 2022/2023

Der Rat der Stadt Wegberg hat am 18.10.22 die Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 (Doppelhaushalt) beschlossen. Mit der Anzeige bei der Kommunalaufsicht am 20.10.22 begann die einmonatige Anzeigefrist gemäß § 80 Absatz 5 Gemeindeordnung NRW, vor deren Ablauf eine Haushaltssatzung nicht öffentlich bekannt gemacht werden darf.

Noch vor Ablauf dieser Frist, nämlich am 15.11.22 und später mit Schreiben vom 18.11.22, teilte der Landrat des Kreises Heinsberg mit, dass er Bedenken gegen die vorgelegte Haushaltssatzung habe. Nach Auffassung des Kreises bestehe weiterhin die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Daher habe er die Frist zur frühestmöglichen Bekanntmachung des Haushalts „vorsorglich um zunächst zwei Wochen verlängert“.

In der Zwischenzeit hat der Bürgermeister gemeinsam mit Stadtkämmerin Kühlen und Fachbereichsleiterin Vieth an zwei Gesprächsterminen am 22.11.22 und am 25.11.22 beim Kreis teilgenommen.

Auch nach diesen Gesprächen verbleibt der Kreis bei seiner Auffassung, auch ein vom Bürgermeister vorgeschlagener Kompromiss, die Haushaltssatzung in Kraft zu setzen und das Weitere gegebenenfalls über eine Nachtragssatzung im Laufe des Jahres 2023 zu klären, fand keinen Anklang.

Der Bürgermeister hält an seiner Auffassung fest, dass die Stadt mit dem Doppelhaushalt das Haushaltssicherungskonzeptes verlassen kann und dass zurzeit nicht die Pflicht besteht, einen veränderten Planentwurf 2023 vorzulegen.

Diesen Sachverhalt haben die Mitglieder des Verwaltungsvorstands mit den Fraktionsvorsitzenden und stellvertretenden Bürgermeistern am 28.11.22 erörtert und vereinbart, über die weitere Vorgehensweise in einer Ratssitzung am 06.12.22 zu beraten.

Die Stadt Wegberg befindet sich – mit allen damit verbundenen Konsequenzen – noch immer in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 Gemeindeordnung NRW.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.