29.11.2022 - 1.2.3 Betriebskostenabrechnung der kostenrechnenden E...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Johnen hinterfragt, ob der Stundenlohn in der vorliegenden Vorlage noch angepasst werden müsse. In der Vorlage des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben sei die Rede von einem Betrag in Höhe von umgerechnet 42,00 € pro Stunde gewesen und in der heutigen Vorlage nur noch von 37,90 € pro Stunde.

 

Herr Schulz führt aus, dass Grundlage für die heute vorliegenden Beträge die aktuell vom Baubetriebshof gelieferten Verrechnungssätze seien.

 

Herr Müller möchte bezüglich des erwirtschafteten Überschusses wissen, ob der Pflegeaufwand der Friedhöfe zurückgefahren wurde und sich daraus dieser Überschuss ergebe. Ansonsten könnte er sich diesen Überschuss nicht erklären, da er ständig Klagen über den Zustand der Friedhöfe in Wegberg wahrnehme.

 

Herr Thies sagt, dass er die Aussage von Herrn Müller hinsichtlich der Klagen über den Zustand der Friedhöfe so nicht bestätigen könne. Insgesamt erfahre er eher mehr positive Rückmeldung als in den vergangenen Jahren. Herr Thies greift die Fragen von Herrn Johnen auf und teilt mit, dass durch mögliche Kostensteigerungen aktuell die 42,00 € als Verrechnungssatz kalkuliert wurden, die 37,90 € beziehen sich allerdings noch auf das vergangene Jahr 2021.

 

Herr Nelsbach vertritt die Auffassung, dass die Abrechnung fehlerhaft und von der Verwaltung zu hoch angesetzt worden sei. Das OVG-Urteil gebe ganz klar vor, dass 5,5 % als Grundlage zu dienen haben.

 

Herr Schulz weist daraufhin, dass die von Herrn Nelsbach genannten 5,5 % künftig anzuwenden seien, allerdings handele es sich in der Vorlage um die Betriebskostenabrechnung für 2021.

 

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Betriebskostenabrechnung über die Erhebung von Friedhofsgebühren im Jahr 2021 zur Kenntnis.

 

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