29.11.2022 - 3.1 Beitragssatzung OGS Primarbereich

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau von den Driesch fragt nach, ob es in der Zweiten Änderungssatzung zur OGS-Beitragssatzung in Artikel 1 Ziffern 3 und 4 jeweils ab der 2. Beitragsstufe nicht richtigerweise, ab 18.000,01 € etc. heißen müsse.

 

Frau Karneth verweist auf die vorliegende Anlage zur Vorlage (Zweite Änderungssatzung), die diese Änderungen bereits enthält.

 

Frau von den Driesch erkundigt sich, warum Wegberg mit dem vorgeschlagenen Höchstsatz von 190,00 Euro im Monat so deutlich unter dem vom Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Höchstsatz von 221,82 € im Monat liege.

 

Frau Karneth führt grundsätzlich aus, dass es sich bei den OGS-Beiträgen nicht um Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz handele. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen ergeben sich hier aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz  (SGB VIII) sowie dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz). Das bedeute, dass den Eltern  keine vollständige Kostendeckung auferlegt werden dürfe.  So dürfen beispielsweise die Aufwendungen für das Personal im Rathaus  nicht in die Berechnung mit einbezogen werden.

 

Herr Johnen spricht sich gegen einen heutigen Beschluss für die neuen OGS-Beiträge aus. Er begründet dies mit dem noch ausstehenden Ergebnis der Ausschreibung, da sonst gegebenenfalls nachher die Satzung nochmals angepasst und neu beschlossen werden müsse.

 

Frau Karneth erwidert, dass jede Beitragskalkulation  Prognosen beinhalte und dass bereits jetzt feststehe, dass für das kommende Schuljahr 2023/2024 eine Beitragsanpassung erfolgen müsse. Ihrer Ansicht nach sollte man bereits jetzt  den Eltern verbindlich sagen, was im nächsten Schuljahr auf sie zukommt, die Beitragssätze seien ja auch wichtig für die Entsscheidungsfindung der Eltern.

 

Herr Johnen schlägt vor, dass die Verwaltung den Eltern mitteilen könne, mit welchen Zahlen die Verwaltung aktuell plane und dass es sich hierbei um eine Prognose handele.

 

Auf Nachfrage von Herrn Nelsbach teilt Frau Karneth mit, dass die Ausschreibung Ende Januar laufe.

 

Frau Kühlen ergänzt, dass es sich hier um keine Gebührenkalkulation handele. Es sei fraglich, ob die Kosten der Allgemeinheit aufgelegt werden sollen oder nur den Eltern als Kostenverursachern. Sie spreche sich dafür aus, den Betrag weiter anzuheben um das Defizit möglichst gering zu halten.

 

Herr Pint weist daraufhin, dass die neuen Beträge erst ab dem 01.08.2023 gelten und eine Abrechnung zweimal im Jahr erfolge. Aktuell zeigen die Zahlen, dass Wegberg sehr gut aufgestellt sei. In der Neukalkulation sei bereits eine  Raumkostenpauschale berücksichtigt.

 

Herr Nelsbach hinterfragt die unterschiedlichen Aussagen des zuständigen Fachbereiches und der Finanzwirtschaft. Er bittet um Auskunft der anrechenbaren Kosten.

 

Frau Karneth sagt, dass die Personal- und Verwaltungskosten für das Rathauspersonal nicht einbezogen werden dürfen. Sie verweist auf die Aussage von Herrn Pint, dass eine Raumkostenpauschale bereits einbezogen worden sei. Es dürfe kein  Gewinn durch zu hohe  OGS-Beiträge gemacht werden.

 

 

Herr Pint ergänzt, dass momentan Gebäudekosten in Höhe von 180.000,00 Euro einfließen. 

 

 

Herr Stock schlägt vor, in der heutigen Sitzung keine Empfehlungen  zu 2. und 3.  zu beschließen, sondern mit dem Ausschreibungsergebnis neu zu kalkulieren, mit neuer Beratungsfolge BISKDS – HFA -Rat.  Punkt 1 hingegen solle in der Ratssitzung am 20.12.2022 beschlossen werden. Außerdem werde die Verwaltung die Eltern über die aktuell prognostizierten Beiträge informieren.

 

 

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Herr Stock lässt anschließend über Punkt 1 des Bschlussvorschlags abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 14 (BM, CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Aktiv für Wegberg, FDP, Vamos Wegberg)             

Ablehnung:   0

Enthaltung:   1 (Freie Wähler)

 

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, das neue Betreuungsmodell „sichere 13“ als zusätzliches Angebot einzuführen.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1331&TOLFDNR=21846&selfaction=print