29.11.2022 - 1.2.1 Mitteilung zum Gleichstellungsplan 2023 - 2027
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.2.1
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
- Datum:
- Di., 29.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Stock verliest folgende Mitteilung:
Gleichstellungsplan 2023 – 2027
Der Gleichstellungsplan für die Stadtverwaltung Wegberg 2018 – 2022 wurde erstmalig für die Dauer von fünf Jahren erstellt und vom Rat der Stadt Wegberg am 17.10.2017 beschlossen.
Für die Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Gleichstellungsplans 2023 – 2027 orientiert sich die Verwaltung an einem Gleichstellungsplan, den das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) allen Kommunen in NRW zur Verfügung gestellt hat. Er besteht aus einer Word-Datei, die den textlichen Gleichstellungsplan bildet und einer Excel-Datei, die zur Erfassung aller benötigten Daten verwendet wird.
Die Ermittlung des benötigten Datenmaterials erfolgte aus dem Datenstamm des Personalabrechnungsverfahrens und aus manuell fortgeschriebenen Datenerhebungen, die nicht über das Personalabrechnungsverfahren ausgewertet werden können.
Zu diesen erhobenen Daten gehören u.a. die Anzahl der Beamtinnen und Beamte nach Laufbahnen bzw. Fachrichtungen, Laufbahngruppen und Besoldungsgruppen, die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E-Eingruppierung nach Fachrichtungen, Bereichen vergleichbar Laufbahngruppen und Entgeltgruppen, die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Bereichen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) nach Bereichen vergleichbar Laufbahngruppen und S-Eingruppierung, die Anzahl der Führungspositionen nach Führungsebene sowie Vollzeit/Teilzeit, die Anzahl der Beschäftigte nach Umfang Arbeitszeit, die Anzahl der Beförderungen von Beamtinnen und Beamten nach Laufbahngruppen und Frauen-/Männeranteil sowie Jahren, die Anzahl der Teilnahmen an Fortbildungen, die Anzahl der Beurlaubungen, die Anzahl der Elternzeit nach Dauer der Inanspruchnahme, die Anzahl der neu zu besetzenden Stellen Beamtinnen/Beamte nach Laufbahngruppen und Gründen, die Anzahl der neu zu besetzende Stellen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit E-Eingruppierung nach Bereichen und Gründen, die Anzahl der neu zu besetzenden Stellen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit S-Eingruppierung nach Bereichen und Gründen, die Anzahl der Abgänge Führungs- und Funktionsstellen nach Ebenen bzw. Funktion.
Die ermittelten Daten werden derzeit durch den Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung in der Excel-Datei erfasst und hinsichtlich der festgestellten Entwicklungen textlich für den Gleichstellungsplan aufbereitet.
Federführend für bei der Erstellung ist der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung als Dienststelle für Personalangelegenheiten. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststellenleitung und wirkt nach näherer Maßgabe der §§ 18 und 19 LGG mit.
Aufgrund der umfangreichen Auswertungen, die mit den ermittelten Daten einhergehen, wird die Fertigstellung des Gleichstellungsplans 2023 – 2027 noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Daher beabsichtigt die Verwaltung den Gleichstellungsplan 2023 – 2027 zur Vorberatung in die Sitzung des Ausschusses für Personal und Personalentwicklung am 02.02.2023 einzubringen. Die anschließende Beschlussfassung ist für die darauffolgende Ratssitzung am 14.02.2023 vorgesehen.
Herr Nelsbach zeigt sich verwundert darüber, dass die Verwaltung sich keine externe Expertise zur Hilfe geholt habe, wenn dieser die Problematik im Vorfeld bekannt gewesen sei.
Frau von Driesch fragt nach, ob sie recht in der Annahme gehe, dass die Zentrale Verwaltungssteuerung originär für die Erstellung des Gleichstellungsplanes zuständig sei.
Dies bejaht Herr Stock.
