18.10.2022 - 4.1 Antrag der CDU-Fraktion nach § 2 der Geschäftso...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stock schlägt vor, die Diskussion zur Vorlage zu splitten und mit dem Thema der Weihnachtsbeleuchtung zu beginnen.

 

Herr Johnen zeigt sich über die Verwaltungsvorlage sehr verärgert. Intention seines Fraktionsantrages sei es gewesen, dass die Verwaltung gezielt Kontakt mit der Werbegemeinschaft aufnehme, um mit dieser ein entsprechendes Unterstützungsangebot zu besprechen.

 

Herr Stock sagt, dass aus dem Antrag nicht hervorgehe, dass die Verwaltung den Kontakt zur Werbegemeinschaft suchen solle. Er habe, als Bürgermeister eine klare Haltung zu diesem Thema und er vertrete die Meinung, dass keine Kilowattstunde Strom für die Weihnachtsbeleuchtung aufgewandt werden solle. Der Rat könne mit einer Mehrheit natürlich eine andere Entscheidung treffen, dann habe die Verwaltung auch gegen die Überzeugung des Bürgermeisters diesen Ratsbeschluss umzusetzen.

 

Frau von den Driesch vertritt die Meinung, dass die in der Vorlage genannten knapp 1.000 kWh für Wegberg als Tourismusstandort gut eingesetzt wären. Aufgrund dessen werde ihre Fraktion den 1.Teil des Antrages auch unterstützen. Weiter schlägt sie aber vor, falls die Möglichkeit bestehe, die Beleuchtung nur am Wochenende einzuschalten.

Zum 2. Teil des Antrages sagt sie, dass sie diesem eher ablehnend gegenüberstehe.

 

Herr Becker spricht sich grundsätzlich für den CDU Antrag aus, er unterstütze aber den Vorschlag von Frau von den Driesch.

 

Frau Merz-Valsamidis und Herr Bonitz führen aus, dass sie sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen werden.

 

Herr Lambertz erklärt, dass eine Beleuchtung nur am Wochenende nicht möglich sei, da diese an die Straßenbeleuchtung gekoppelt sei.

 

Herr Johnen beantragt, dass der Beschlussvorschlag um den Zusatz ergänzt werde, dass die Verwaltung Kontakt mit der Werbegemeinschaft aufnehmen solle, um eine gemeinsame Absprache zu treffen.

 

Herr Stock stellt den geänderten Beschlussvorschlag betreffend der Weihnachtsbeleuchtung wie folgt zur Abstimmung:

Der Rat der Stadt Wegberg zieht gemäß § 11 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Wegberg die Entscheidung an sich und beauftragt die Verwaltung Kontakt mit der Werbegemeinschaft aufnehmen, um eine gemeinsame Absprache betreffend der Weihnachtsbeleuchtung zu treffen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  15 (CDU, Aktiv für Wegberg)

Ablehnung:  18 (BM, Die Linke, Bündnis90/Die Grünen, SPD, FDP)

Enthaltung:    2 (Freie Wähler)

 

 

Herr Johnen macht darauf aufmerksam, dass für den Transport und das Aufstellen bzw. den Abbau der Holzhäuser für Personal und Fuhrleistungen dieses Jahr keine Kosten in Höhe von rd. 9.950 Euro entstehen würden, da die Werbegemeinschaft neue Holzhäuser gekauft habe, die nicht so viel Arbeitsaufwand für das Aufstellen bzw. den Abbau bedeuten. Des Weiteren schlägt Herr Johnen vor, dass die Werbegemeinschaft ihr Konzept für den Weihnachtsmarkt im nächsten Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus vorstelle.

 

Herr Stock sagt, dass der Verwaltung nicht bekannt gewesen sei, dass die Werbegemeinschaft neue Holzhäuser gekauft habe. Dies gehe auch aus dem Antrag der CDU-Fraktion nicht hervor.

 

Herr Nelsbach zeigt sich überrascht, dass die Werbegemeinschaft nicht auf die Verwaltung zugegangen sei, zumal es sich hier auch um eine freiwillige Leistung handele und der Bauhof diese Leistungen ohne Haushalt eigentlich auch nicht ausführen dürfe.

 

Herr Johnen schlägt vor, in den Verwaltungsvorschlag aufzunehmen, dass die Mitarbeiter des Baubetriefshofes beim Auf- und Abbau „nach Bedarf unterstützen“.

 

Herr Nießen spricht sich dafür aus, dass die Kostenbeteiligung der Stadt so gering wie möglich ausfallen solle, da andere Veranstalter im Stadtgebiet auch ohne die Unterstützung der Stadt auskommen.

 

Herr Stock sagt zu, dass die Verwaltung Kontakt zur Werbegemeinschaft aufnehmen und besprechen werde, in welchem Umfang die Verwaltung in der Lage sei, die Werbegemeinschaft zu unterstützen.

 

Auf Grund der voran gegangen Diskussion ist keine weitere Abstimmung notwendig.

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Wegberg zieht gemäß § 11 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Wegberg die Entscheidung an sich und lehnt den ersten Teil des CDU-Antrages ab zum 2. Teil erfolgt keine Beschlussfassung. Die Verwaltung wird Kontakt mit der Werbegemeinschaft aufnehmen, um eine gemeinsame Absprache zu treffen, in welchem Umfang die Verwaltung ist die Werbegemeinschaft zu unterstützen.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1336&TOLFDNR=21706&selfaction=print