06.12.2022 - 5 Biotopbaumförderung für die Naturschutzstation ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, eine Erklärung mit folgendem textlichen Inhalt gegenüber dem Landesbetriebes Wald und Holz NRW abzugeben:

 

„Hiermit erklärt sich die Stadt Wegberg mit der Ausweisung von ca. 270 Alt- und Biotopbäumen auf dem Flurstück Wildenrath, Flur 5, Flurstück 20 mit einem Fördervolumen von gut 79.000 € einverstanden.

 

Die Stadt Wegberg verpflichtet sich,

  • bei Beendigung des Erbbaurechtsvertrages vom 19.12.2002, die geförderten Alt- und Biotopbäume über die Zerfallsphase hinaus an ihrem Standort im Wald zu belassen,
  • bei einer Neuverpachtung bzw. eines neuen Erbbaurechtsvertrags, einer anderen ähnlichen Regelung oder eines Verkaufes der Fläche oder eines Verkaufes von Teilflächen hieraus den Besitzer/Pächter/Eigentümer o.ä. zu verpflichten, die geförderten Alt- und Biotopbäume über die Zerfallsphase hinaus an ihrem Standort im Wald zu belassen.“