06.12.2022 - 5 Biotopbaumförderung für die Naturschutzstation ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 06.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, eine Erklärung mit folgendem textlichen Inhalt gegenüber dem Landesbetriebes Wald und Holz NRW abzugeben:
„Hiermit erklärt sich die Stadt Wegberg mit der Ausweisung von ca. 270 Alt- und Biotopbäumen auf dem Flurstück Wildenrath, Flur 5, Flurstück 20 mit einem Fördervolumen von gut 79.000 € einverstanden.
Die Stadt Wegberg verpflichtet sich,
- bei Beendigung des Erbbaurechtsvertrages vom 19.12.2002, die geförderten Alt- und Biotopbäume über die Zerfallsphase hinaus an ihrem Standort im Wald zu belassen,
- bei einer Neuverpachtung bzw. eines neuen Erbbaurechtsvertrags, einer anderen ähnlichen Regelung oder eines Verkaufes der Fläche oder eines Verkaufes von Teilflächen hieraus den Besitzer/Pächter/Eigentümer o.ä. zu verpflichten, die geförderten Alt- und Biotopbäume über die Zerfallsphase hinaus an ihrem Standort im Wald zu belassen.“
