29.08.2023 - 3.2 Zweite Änderungssatzung zur Verwaltungsgebühren...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
- Datum:
- Di., 29.08.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss der nachstehenden Zweiten Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg:
Zweite Änderungssatzung
zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg vom
Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW.S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV.NRW.S. 490), und der §§ 1,2,4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW.S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. April 2023 (GV.NRW. S. 233), seiner Sitzung am 5. September 2023 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg vom 26. Oktober 2016, zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 23. September 2021, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg wird wie folgt geändert:
1. Der Tarif-Gegenstand Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst:
„3. Anfertigen von Scans und Bereitstellen von Dateien
a) Scan
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im Format DIN A4
DIN A3 bzw. Breite < 420mm |
0,50 €
1,00 €
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im Format DIN A2 bzw. Breite > 420 mm & < 594 mm |
5,00 €
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im Format DIN A1 bzw. Breite > 594 mm & < 841 mm |
7,00 €
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im Format DIN A0 und größer bzw. Breite > 841 mm |
10,00 €
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b) zusätzlicher Zeitaufwand für die Übersendung von erstellten Scans per E-Mail oder auf einem Datenträger je angefangene fünf Minuten |
5,00 €
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c) Zusätzlicher Zeitaufwand für die Zurverfügungstellung von erstellten Scans auf einem Cloud-Server inkl. Versand der Zugangsdaten per E-Mail je angefangene fünf Minuten |
5,00 €“
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2. Der Tarif-Gegenstand Nr. 12 wird wie folgt neu gefasst:
„12. Bauakten
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a) Bereitstellen analoger und/oder digitaler Bauakten und Gewährung der Einsichtnahme im Rathaus durch berechtigte Person pauschal Hinweis: für das Anfertigen von Scans, Kopien, Lichtpausen etc. entstehen Gebühren nach Tarif-Gegenstand 1., 2. und/oder 3. Das eigenständige Fotografieren der Unterlagen ist kostenlos.
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56,80 €
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b) Auskünfte, die eine Einsichtnahme des Sachbearbeiters in die Bauakte erfordern Grundgebühr Zzgl. bei höherem Zeitaufwand für die Auskunftserteilung (Arbeiten über eine halbe Arbeitsstunde) je angefangene Viertelstunde |
28,40 €
14,20 €
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c) Digitalisierung von analogen Bauakten und Zurverfügungstellung der Dateien auf einem Cloud-Server inkl. Versand der Zugangsdaten per Email. Hinweis: Die digitalen Bauakten können je nach Größe des Objektes und Anzahl der vorhandenen Vorgänge aus mehreren Dateien bestehen. In diesem Fall ist die Gesamtzahl der Seiten der Bauakte für die Höhe der Gebühr maßgeblich.
Grundgebühr pro digitale Bauakte (mit bis zu 50 Seiten) Zzgl. Gebühr je weitere angefangene 50 Seiten pro digitaler Bauakte“ |
56,80 €
5,00 €
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Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 16. September 2023in Kraft.
