07.02.2023 - 1.2 Mitteilungen WBVL -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Sachkundiger Bürger Becker erkundigt sich zur lfd. Nr. 14 der offenen Anträge (Nachhaltige Bodenpolitik) hinsichtlich der noch ausstehenden Beratungsvorlage.

Ferner bittet er um Mitteilung, wann die Bike-Hotels an den drei Bahnhaltepunkten im Stadtgebiet in Betrieb genommen werden.

 

Bürgermeister Stock teilt zu den drei Bike-Hotels mit, dass sich hierzu bis zum Beginn der Radsaison eine Lösung abzeichnen werde.

Zu dem offenen Antrag lfd. Nr. 14 teilt Herr Neumann von der Liegenschaftsabteilung mit, dass die für die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Recherchen noch nicht in der Tiefe erfolgen konnten. Der Antrag befinde sich noch in der Bearbeitung.

 

Ratsherr Arndt erkundigt sich zum Sachstand bei den Anträgen lfd. Nr. 12 (Fördermittel Turm und Löschteich) und lfd. Nr. 13 (Aufhebung Ratsbeschluss vom 08.02.2022 hinsichtlich Übungsturm und Feuerlöschteich). Er möchte wissen, ob eine Umsetzung auch ohne Förderung erfolgen werde.

Bürgermeister Stock sichert hierzu für die nächste Sitzung des Fachausschusses eine vollumfängliche Beratungsvorlage zu.

 

Ratsherr Bonitz regt zur lfd. Nr. 11 (Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen) die Erstellung einer Beratungsvorlage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften an.

Der Techn. Beigeordnete Thies wendet ein, dass die rechtlichen Grundlagen leider nach wie vor nicht ausreichend konkret seien.

Ratsherr Arndt spricht sich für eine möglichst zeitnahe Erstellung einer entsprechenden Beratungsvorlage aus.

Bürgermeister Stock gibt zu bedenken, dass eine Beratung hierzu mindestens auf Grundlage eines Referentenentwurfs oder einer anderen fundierten Grundlage erfolgen solle. Er prognostiziert eine Beratungsvorlage im Laufe des 1. Halbjahres 2023.

 

 

Zu TOP 1.2.2

Der sachkundige Bürger Küppers erkundigt sich zum aktuellen Vermarktungsstand bei den Baugrundstücken im Plangebiet „III-4C, Arsbeck - Auf dem Kamp, 3. TB.“.

Herr Neumann teilt mit, dass am vergangenen Freitag acht Kaufverträge notariell beurkundet sowie weitere fünf zur Beurkundung vorbereitet seien.

 

Herr Küppers erkundigt sich zum Stand der Grundstücksvermarktung bei der lfd. Nr. 23 (B-Plan III-07, Dalheim – Rödgener Straße). Der Techn. Beigeordnete Thies sichert die Bereitstellung entsprechender Angaben im Rahmen der Niederschrifterstellung zu.

 

 

Anmerkung der Schriftführung:

Im Nachgang zur Sitzung wurde seitens der Liegenschaftsabteilung mitgeteilt, dass eine Vermarktung aktuell noch nicht angelaufen sei, da die Erschließungsarbeiten (Kanalbau, Straßenbau etc.) bislang nicht ausgeschrieben wurden.

Mit dem Abschluss der Ausschreibung der Erschließungsarbeiten kann eine Auftragsvergabe erfolgen. Im Rahmen der Auftragsvergabe wird dann auch ein voraussichtlicher Fertigstellungstermin vereinbart. Soweit dieser voraussichtliche Fertigstellungstermin bekannt ist, können dann auch die Vergabekriterien sowie weitere Modalitäten der Vermarktung und vertraglichen Ausgestaltung der notariellen Kauf-/Erbbaupachtverträge definiert werden und die Vermarktungen starten.

 

 

Zu TOP 1.2.3

Keine Wortmeldung

 

 

Zu TOP 1.2.4

Keine Wortmeldung

 

 

Zu TOP 1.2.5

Keine Wortmeldung

 

 

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Im Anschluss an die schriftlichen Mitteilungen verweist der Techn. Beigeordnete Thies auf die drei nachfolgenden zusätzlichen Mitteilungen und erläutert diese kurz. Die Mitteilungen wurden den Ausschussmitgliedern bereits vorab per Email zur Verfügung gestellt.

 

 

TOP 1.2.6 - Baumfällungen im Stadtpark

In den letzten Wochen wurden im Stadtpark einige Bäume gefällt. Die durchgeführten Arbeiten stießen, wie sich nicht zuletzt an der medialen Berichterstattung ablesen lässt, auf teilweise große Kritik verschiedener Umweltschutzorganisationen.

Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:

 

Entgegen der Darstellung in der Rheinischen Post wurden nicht 20, sondern lediglich elf Bäume gefällt, hinzu kommen mehrere Großsträucher die entnommen worden sind (siehe unten). Der beschriebene Umstand, dass die Parkanlage im Landschaftsschutzgebiet liege, ist zu bestätigen. Aus diesem Grunde wurde das zuständige Amt für Umwelt und Verkehrsplanung (Amt 61) beim Kreis Heinsberg zuvor beteiligt. Der in der RP genannte „Biotopverbund von besonderer Bedeutung“ des Lanuv hingegen reicht nicht bis in den Stadtpark (bzw. nicht bis in die überplante Fläche) hinein, sondern endet im Bereich nördlich des Forums, bzw. unmittelbar am dortigen „Rasengitterparkplatz“. Die Fällung der Bäume erfolgte per Hubsteiger durch stückweises Abtragen der Bäume, sodass Brutstätten von Fledermäusen im Rahmen der Arbeiten festgestellt worden wären, was dann natürlich an der jeweiligen Stelle zur sofortigen Unterbrechung der Arbeiten geführt hätte. Zusätzlich wurden die Baumkronen im Vorfeld durch den städtischen Baumkontrolleur per Hubsteiger erkundet, um bereits im Vorfeld auszuschließen, dass es zu Verfehlungen im Sinne der Umweltschutzgesetze kommt.

 

Als Anlage liegt eine Kartierung der gefällten Bäume bei. Hierin rot gekennzeichnet sind die gefällten Bäume, grün gekennzeichnet sind gerodete Großsträucher, wozu auch einzelne „hochstämmige“ Stechpalmen gehörten.

Die Erläuterung zu den einzelnen Bäumen sind ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Nach Abschluss der bautechnischen Arbeiten zur Umgestaltung wird die Verwaltung im überplanten Bereich in Abstimmung mit dem beauftragten Ingenieurbüro diverse Neupflanzungen vornehmen. Darüber hinaus sollen in den weiteren Flächen des Stadtparks, die nicht im überplanten Bereich liegen, weitere Neu- bzw. Ersatzpflanzungen vorgenommen werden, sodass die Fällungen quantitativ in deutlich höherem Wert kompensiert werden. Dies ist, zumindest im ökologischen Sinne, qualitativ fraglos nicht der Fall; Hier muss zunächst das Wachstum einiger Jahre abgewartet werden, um den ökologischen Verlust ausgleichen zu können.

 

 

TOP 1.2.7 - Anstehende Baumfällungen im Stadtgebiet

Nach den Irritationen zu den im Stadtpark durchgeführten Baumfällungen nutzt die Verwaltung die heutige Sitzung, um über die weiteren, kurzfristig geplanten Baumfällungen vorab zu informieren.

Für die Zukunft sichert die Verwaltung zu, dass der Informationsfluss zu entsprechenden Arbeiten über die gewohnten Kanäle wieder deutlich intensiviert wird.

 

 

Aktuell sind noch folgende Rodungen geplant:

 

Klinkum, Alte Landstraße,

Fällung von weiteren 7 der dort befindlichen Straßenbäume

Nach den beiden bislang durchgeführten, größeren Rodungen in 11/2016 und 03/2021 (auf die Vorlagen VO/0074/21 und VO/3806/16 wird verwiesen) müssen nun aus Gründen der nicht anders zu gewährleistenden Verkehrssicherheit erneut 7 Stück der dort befindlichen Alleebäume (Blutpflaume/ Prunus cerasifera ´Nigra´) entnommen werden. Erneut wurde ein externer Baumgutachter mit der Durchführung von Bohrwiederstandsmessungen beauftragt, um hierdurch die Stand- und Bruchsicherheit einer möglichst großen Zahl an Bäumen sicherstellen zu können. Für die genannte Anzahl an Bäumen kann die Verkehrssicherheit leider auch unter Durchführung baumchirurgischer Eingriffe nicht nachgewiesen werden.

Bereits vor einiger Zeit wurde der Verwaltung von der Klinkumer Dorfgemeinschaft eine Ausarbeitung über mögliche Ersatzpflanzungen und deren Standorte überreicht. Die Ausführungen befinden sich derzeit in einer intensiven Prüfung und Bearbeitung durch den Baubetriebshof; In Kürze wird für das geplante Vorgehen eine Vorlage erstellt.


Rath – Anhoven, Friedhof,

Entnahme des verwachsenen und nicht adäquat zu bepflegenden Gehölzriegels am westlichen Ende der Kriegsgräber (siehe Bild).

Im Rahmen der umfassenden, im vorigen Jahr begonnen und mit der Rath – Anhovener Dorfgemeinschaft besprochenen, Umgestaltungen des Friedhofes soll der benannte Gehölzstreifen (unter Schonung der angrenzenden Gräber) gänzlich gerodet werden. Der derzeitige Bewuchs besteht aus verschiedenen Nadelgehölzen, hier vorrangig verschiedene Zypressenarten. Die Entnahme der Gehölze soll inkl. der Wurzelstöcke geschehen, sodass im AnV:\Vorarbeiter\Baustellenbilder\Friedhof Rath - Anhoven\IMG_7979.jpgschluss noch vor bzw. spätestens zu Beginn der diesjährigen Vegetationsperiode eine Laubgehölzhecke (Zielhöhe: Max.: ca. 150cm) mit zwischenstehenden Hochstamm – (Laub-) Bäumen gepflanzt werden können.

Die Maßnahme verfolgt die Ziele der Pflegeoptimierung sowie der Steigerung der Ansehnlichkeit des Bereiches, aber auch des gesamten Friedhofes. Zudem wird der Friedhof in diesem Bereich dadurch deutlich heller und übersichtlicher, um unter Beibehaltung einer pietätvollen Umgebung ein weniger tristes Bild zu erzeugen.

 

 

Wegberg, Friedhof,

Entnahme des verwachsenen und nicht adäquat zu bepflegenden Gehölzriegels am östlichen Ende der Kriegsgräber (siehe Bild).

Entlang der Kriegsgräber auf dem Friedhof soll der benannte Gehölzstreifen (unter Schonung der angrenzenden Gräber) gänzlich gerodet werden. Der derzeitige Bewuchs (östlich der Kriegsgräber) besteht aus verschiedenen Nadelgehölzen, hier vorrangig verschiedene Zypressenarten. Hinzu kommen verdorrte Rhododendren sowie einzelne Birken. Die Entnahme der Gehölze soll auch hier inkl. der Wurzelstöcke geschehen, sodass im Anschluss noch vor bzw. spätestens zu Beginn der diesjährigen Vegetationsperiode ebenfalls eine Laubgehölzhecke (Zielhöhe: Max.: ca. 150cm) mit zwischenstehenden Hochstamm – (Laub-) Bäumen gepflanzt werden kann. Die Neupflanzungen werden einen Gehölzstreifen größerer Länge erzeugen, da die Lücke zum Bewuchs in nördlicher Richtung geschlossen wird.

Die Maßnahme verfolgt auch auf dem Friedhof Wegberg die Ziele der Pflegeoptimierung sowie der Steigerung der Ansehnlichkeit des Bereiches, aber auch des gesamten Friedhofes. Zudem wird der Friedhof in diesem Bereich dadurch deutlich heller und übersichtlicher, um unter Beibehaltung einer pietätvollen Umgebung ein weniger tristes Bild zu erzeugen.

 

 

Wegberg, Motte

Entnahme einzelner Bäume  

Im Bereich der Motte in Wegberg müssen bedingt durch die nicht anders zu erzielende Verkehrssicherheit der hier genutzten Wege aus dem Bestand ca. 10 Bäume entnommen werden. Es handelt sich um verschiedene Baumarten, vorrangig sind Erle und Ahorn zu nennen. Ersatzpflanzungen werden im Rahmen der kontinuierlichen Neupflanzungen vorgenommen.

 

 

Wegberg, Maaseiker Straße,

Entnahme der Hecke entlang der zukünftigen Feuerwache

An besagter Stelle befindet sich zwischen Radweg und dem Gelände der zukünftigen Feuerwache eine Hecke, bestehend aus verschiedenen (Laub-) Gehölzarten. Die Hecke beginnt im Bereich der derzeitigen Baustellenzufahrt und zieht sich im Grunde bis zur Fußgängerampel, welche den nicht motorisierten Verkehr über den Grenzlandring in Richtung Uevekoven führt.

Die Hecke soll entnommen werden, um den Verkehrsteilnehmern auf dieser Hauptzufahrt zur Innenstadt den Blick auf die Staudenpflanzung zu öffnen, die der Baubetriebshof nach Abschluss der bautechnischen Arbeiten hier auf dem Gelände der Feuerwache erstellen wird. Als Kompensation wird der Baubetriebshof nach Abschluss der Bauarbeiten am gegenüberliegenden Maaseiker Dreieck eine neue Hecke pflanzen, welche sich dann ebenfalls entlang des Radweges befinden wird.

 


Wegberg, Azaleenweg/ Spielplatz,

Entnahme des Bewuchses entlang der nord-östlichen und östlichen Grenze zur Bebauung

Im genannten Bereich befindet sich eine Vielzahl an Sträuchern und Kleingehölzen, welche zunehmend in die benachbarten Grundstücke hineinwachsen.

Im Falle von Gehölzen wie Holunder, Weide und Eibe geschieht dies nur oberirdisch, dort stehende Essigbäume und einzelne Korkenzieher – Weiden verwildern sich jedoch über Wurzelausläufer in die benachbarten Grundstücke. Der Bewuchs soll gänzlich, inkl. Wurzeln entnommen werden. Anschließend soll an gleicher Stelle eine Laubholzhecke gepflanzt werden, die durch regelmäßigen Schnitt adäquat gepflegt werden kann.

Weiterhin soll der Gehölzstreifen an der westlichen Grundstücksgrenze entnommen werden, da hier bereits einzelne Gehölze verdorrt sind. Anstelle dessen soll ebenfalls eine Hecke, hier auch mit zwischenstehenden Laubbäumen, gepflanzt werden. Des Weiteren wird der gesamte Spielplatz – Fläche mit mehreren Solitärbäumen aufgewertet.

 

 

Alle genannten Arbeiten sollen noch vor dem 01.03. (Beginn der Vogelschutzzeit laut Bundes – Naturschutz – Gesetz) von Mitarbeitern des Baubetriebshofes durchgeführt werden.

 

 

TOP 1.2.8  – „Flachse“ in Beeck

Am Freitag, den 03.02.2023 hat die untere Bauaufsichtsbehörde wegen akuter Gefährdung der Standsicherheit den Teilabbruch der ehemaligen Gaststätte „Flachse" am Kirchplatz 15 in Wegberg-Beeck angeordnet. Die Anordnung richtet sich an den derzeitigen Eigentümer des Objektes. Dieser beauftragte daraufhin einen Abbruchunternehmer, der, wie gefordert, am Samstag, den 04.02.2023 erste Maßnahmen für den Teilabbruch durchführte.

 

Der Abbruchanordnung gingen seit Ende letzten Jahres verschiedene Ordnungsverfügungen der unteren Bauaufsichtsbehörde voraus.

 

Der Eigentümer hatte gegen die in der Landesbauordnung verankerte Pflicht zur ordnungsgemäßen Instandhaltung seines Gebäudes verstoßen. Daher wurde am 23.12.2022 der Eigentümer mittels Ordnungsverfügung seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde zunächst aufgefordert, die Standsicherheit des Gebäudes unmittelbar durch einen Statiker überprüfen zu lassen.

 

Die durch das offensichtlich nicht mehr standsichere Gebäude gefährdeten Bereiche zum Kirchplatz sowie zur Gasse zwischen Kirchplatz 15 und Kirchplatz 17 wurden mittels Bauzäunen durch den städtischen Baubetriebshof abgesperrt.

 

Die bei einem Ortstermin am 16.01.2023 durch einen Sachverständigen festgelegten Abstützmaßnahmen konnten aufgrund eines Teileinsturzes in der Nacht zum 17.01.2023 innerhalb des Gebäudes nicht mehr durchgeführt werden.

Mit Ordnungsverfügung vom 20.01.2023 wurde der Eigentümer daher erneut aufgefordert, die Standsicherheit des Gebäudes innerhalb einer Woche durch einen Statiker überprüfen zu lassen und die gegebenenfalls erforderlichen Sicherungsmaßnahmen unverzüglich umzusetzen.

Aufgrund einer Zwischenmitteilung des Rechtsanwaltes des Eigentümers wurde die Vorlage der Untersuchungsergebnisse zur Standsicherheit bis zum Donnerstag, den 02.02.2023 verlängert.

 

Am späten Nachmittag des 01.02.2023 teilte der Rechtsanwalt des Eigentümers mit, dass sich ein Riss in der Giebelwand zur Gasse Richtung „Piro" gebildet habe. Am Morgen des 02.02.2023 wurde ein Teileinsturz dieser Giebelwand festgestellt.

Die durch die untere Bauaufsichtsbehörde angeordneten Sofortmaßnahmen zur Sicherung des Restgebäudes konnten am Morgen des 03.02.2023 nur in Teilen ausgeführt werden, da ein weiterer Teil des Gebäudes „Flachse" in das Gebäudeinnere eingestürzt war.

 

Bei einem Ortstermin mit einem Statiker am 03.02.2023 zeigte sich, dass nun zum Schutz der angrenzenden Gebäude nur ein fachgerechter und erschütterungsarmer Abriss des restlichen Daches und der Vorderfront des Objektes erforderlich war. Diese Maßnahmen wurden daher entsprechend am 03.02.2023 durch die untere Bauaufsichtsbehörde angeordnet und umgesetzt.

Eine erneute Begutachtung durch den Statiker ergab, dass weitere Anordnungen erforderlich sind, welche zwischenzeitlich getroffen wurden.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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