07.02.2023 - 2.3 Bebauungsplan I-48, Wegberg - Maaseiker Straße;...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der sachkundige Bürger van Hal wendet ein, dass gegenüber der vorherigen Planfassung weniger Parkplätze vorgesehen seien.

Herr Bieker sichert hinsichtlich der Parkplätze eine detaillierte Gegenüberstellung zu.

 

Der sachkundige Bürger Küppers merkt an, dass im WA 6 in einer früheren Planung nur Einfamilienhäuser dargestellt waren.

Herr Bieker erläutert, dass dem Bebauungsplan der Verkaufsplan zu Grunde liege.

 

Der Techn. Beigeordnete weist darauf hin, dass bei wesentlichen Änderungen am Planentwurf eine erneute Offenlage erforderlich sei.

 

Ratsherr Wolters äußert sein Unverständnis hinsichtlich der aufgetretenen Diskussion. Der Bebauungsplan stehe in direkter Verbindung zum Kaufvertrag. Hier sei auch der Vertrauensschutz der Vertragspartner untereinander zu berücksichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 16 (alle anderen) 

Ablehnung: 3 (Fraktion Bündnis90/Die Grünen)

Enthaltung: 0

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Beschluss:

1.

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 6 bis 8 der Beratungsvorlage, über die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, zu beschließen. Hieraus ergeben sich Anpassungen in den Bebauungsplanunterlagen.

 

2.

Sofern dem Beschlussvorschlag Nr. 1 entsprochen wird, empfiehlt der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften dem Rat ferner, den Bebauungsplan I-48, Wegberg – Maaseiker Straße in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage 3 als Satzung zu beschließen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung einer zusätzlichen Fläche für Wohnnutzung zu schaffen.

 

Der Bebauungsplan enthält Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes I-48, Wegberg – Maaseiker Straße in einer Gesamtgröße von ca. 2,7 ha befindet sich südwestlich der Maaseiker Straße und nördlich des Grenzlandringes. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird in der vorliegenden Fassung als Entscheidungsbegründung (Anlage 4) übernommen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan I-48, Wegberg – Maaseiker Straße in Kraft.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 1, 2, 10 und 13b des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV.NRW. S. 490) und § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung 2018 - (BauO NRW 2018) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV.NRW S. 421/SGV. NRW. 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.09.2021 (GV.NRW. S.1086).

 

 

Die Empfehlung zum Satzungsbeschluss erfolgt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung des Rates über die Erschließung des Plangebietes.

 

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