16.05.2023 - 2.3 18. Änderung des FNP "Sondergebiet Photovoltaik...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Datum:
- Di., 16.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. | Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 4 und 5 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, folgen.
|
2. | Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlussvorschlages Nr. 1 entscheidet, wird dem Rat ferner empfohlen, er möge den Feststellungsbeschluss zur 18. Änderung des FNP „Sondergebiet Photovoltaik Grenzlandring“ fassen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellte Parzelle als Sondergebiet zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen.
Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist aus dem der Beratungsvorlage beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln einzuholen und den Beschluss anschließend öffentlich bekanntzumachen.
|
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBL. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 489). | |
