22.08.2023 - 2.2 Bebauungsplan III-3, Dalheim-Rödgen - St. Josef...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Datum:
- Di., 22.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften schlägt dem Rat vor, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan III-3, Dalheim-Rödgen – St. Josefsweiler / 3. Änderung zu fassen.
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Ortslage Dalheim-Rödgen, im Eckbereich der Straßen Zum Wasserturm / St.-Josefsweiler. Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilflächen. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1) zu entnehmen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung von Teilen der bisher festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche in eine private Gartenfläche und eine private Stellplatzfläche zu schaffen.
Gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
