22.08.2023 - 2.4 Bebauungsplanverfahren I-47, Wegberg - Beecker ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.4
- Datum:
- Di., 22.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Bonitz erinnert daran, dass sich seine Fraktion bereits im Rahmen des früheren Antrages zur Nutzung des Plangebietes gegen einen Garagenhof ausgesprochen habe. Die jetzt vorgelegte Planung werde seitens seiner Fraktion begrüßt.
Ratsherr Cassel äußert, dass seine Fraktion die Art der geplanten Bebauung für ungeeignet halte. Es solle hierzu heute kein Beschluss getroffen werden. Die Bebauung sei zu hoch und solle durch den Antragsteller angepasst werden. Die sich sonst für die Anwohner der Krankenhausstraße ergebenden Einschränkungen seien zu stark.
Ratsherr Bonitz weist daraufhin, dass seiner Ansicht nur eine 3+ geschossige Bebauung mit ausreichenden Abständen zur vorhandenen Bebauung vorgesehen sei.
Ratsfrau Jansen erläutert, dass es sich bei der beschriebenen Bauweise um drei Vollgeschosse sowie ein weiteres Geschoss (Staffelgeschoss) handele, bei dem zwar nicht die gleiche Grundfläche gegeben sei, jedoch die gleiche Höhe. Die Bewohner des Staffelgeschosses hätten durchaus einen sehr guten Blick auf die vorhandenen Gebäude an der Krankenhausstraße. Gebäude in dieser Höhe seien zwar an der Beecker Straße vorhanden, an der vorgesehenen Stelle fügten sich diese jedoch aufgrund der Einfamilienhäuser entlang der Krankenhausstraße nicht ein.
Ratsherr Becker teilt mit, dass er die vorliegende Planung begrüße und dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.
Ratsherr Ostendorp hält die vorliegende Planung für eine sinnvolle Lösung und eine positive Entwicklung in diesem Bereich.
Ratsherr Cassel begrüßt grundsätzlich eine Bebauung dieses Grundstückes, jedoch halte er eine viergeschossige Bebauung für zu hoch. Er regt eine Drehung des Kubuses an.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes I-47, Wegberg – Beecker Straße / Parkplatz Volksbank zu beschließen.
Das Plangebiet liegt im Blockinnenbereich der Straßen Beecker Straße, Krankenhausstraße und Im Kieroth. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung einer ehemaligen Parkplatzfläche für eine Geschosswohnungsbebauung zu schaffen.
Gemäß § 13a BauGB wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 2 und 13a des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
