26.09.2023 - 1.5.1 Sondergebiet Krematorium: Weitere Vorgehensweis...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Seitens der Fraktionen werden die ergänzend bereitgestellten Informationen als nicht ausreichend erachtet.

 

Diese wünschen übereinstimmend, vor einer Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel für das Bauleitplanverfahren, weitergehende Informationen mittels einer externen Expertise.

 

Es erfolgt eine ausführliche Diskussion unter den Ausschussmitgliedern.

 

Ratsherr Cassel bestätigt für seine Fraktion, dass die Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2024 erfolgen könne. Für die weitere Planung sei dann jedoch erst eine weitergehende Informierung des Ausschusses durch eine externe Expertise erforderlich.

 

Ratsherr Bonitz skizziert den seitens der SPD-Fraktion gewünschten Weg. Eine Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2024 sei jetzt möglich. Dann sei jedoch zunächst die Expertise zu erstellen und der Ausschuss hierüber zu informieren. Erst wenn dieser ein positives Signal zur weiteren Planung gebe, könne die Auftragsvergabe für die Bauleitplanung seitens der Verwaltung vorgenommen werden.

 

Ratsherr Müller teilt für seine Fraktion mit, dass zuerst das Know-How einzuholen sei und Fakten gesammelt werden müssen, bevor Planungsrecht geschaffen werde. Er schließe sich den Vorrednern an.

 

Auf dieser Grundlage formuliert der Ausschussvorsitzende Ratsherr Wolters abschließend einen entsprechenden Beschlussvorschlag und stellt diesen zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  17 (7x CDU, 5x SPD, 1x Bündnis90/Die Grünen, 1x Vamos,

 1x Freie Wähler, 1x Aktiv für Wegberg, 1x FDP)

Ablehnung:  2 (2x Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Enthaltung:  0

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Bauleitplanverfahren in eigener Regie umzusetzen und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel anzumelden.

 

Vor einer Beauftragung des Planungsauftrages für die Bauleitplanung ist durch die Verwaltung eine Expertise zu dem Gesamtprojekt einzuholen und der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften über den Inhalt entsprechend zu informieren.

 

 

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