21.11.2023 - 1.7 Sport am Beeckbach - Sportanlagen, hier: Erhal...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsherr Bonitz verweist auf die Differenz von 10.000,00 € zwischen den Aufwendungen und den förderfähigen Ausgaben. Er bittet um Erläuterung welche Aufwendungen nicht förderfähig sind.

Herr Schreurs vom Fachbereich Gebäudewirtschaft sichert eine entsprechende Information im Rahmen der Niederschriftserstellung zu.

 

 

Anmerkung der Schriftführung

Durch die Gebäudewirtschaft wurde im Nachgang zur Sitzung mitgeteilt:

Es ist eine Differenz von rund 10.000,- € zwischen den Aufwendungen und den förderfähigen Kosten vorhanden, dies liegt jedoch nicht, wie in der Frage vermutet, an einem Anteil von Aufwendungen, die nicht förderfähig sind, sondern am langen Zeitraum zwischen Antragstellung und Fortführung der Maßnahme.

Die Kostenermittlung für die Flutlichtsanierung in Höhe von 34.096,- € datiert von Mitte Mai 2022. Auf dieser Zahlenbasis wurde kurz danach am 02.06.2022 der Förderantrag gestellt.

Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen darf förderunschädlich erst dann vorgenommen werden, nachdem der Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Diesen erhielt die Verwaltung jedoch erst 16 Monate ( ! ) nach Antragstellung.

Im Juni 2023 beliefen sich die Kosten gemäß aktualisierter Berechnung jedoch schon auf 44.447,- €. Grund für die Mehrkosten in Höhe von rund 10.000,- € sind die extremen Kostensteigerungen im Baubereich.

Leider ist die nachträgliche Anmeldung dieser Kostensteigerung, die ursächlich in der langen "Wartezeit" durch die Bearbeitungsdauer des Förderantrags begründet ist, beim Fördergeber nicht möglich.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.