24.10.2023 - 5.2.1 15. Änderung des FNP "Helpensteinstraße"; - Ab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2.1
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 24.10.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. | Der Rat der Stadt beschließt- unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 4 und 5 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, folgen.
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2. | Der Rat der Stadt Wegberg beschließt den Feststellungsbeschluss zur 15. Änderung des FNP „Helpensteinstraße“.
Das Plangebiet liegt angrenzend zur Ortslage Arsbeck und wird begrenzt von der Helpensteinstraße und der Ortsumgehung Arsbeck (B 221n). Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, am südlichen Rand von Arsbeck eine rund 5 ha große zusätzliche Wohnbaufläche auszuweisen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln einzuholen und den Beschluss anschließend öffentlich bekanntzumachen.
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Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBL. I Nr. 176) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 489). | |
