19.10.2023 - 3.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Ent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Cassel erklärt, dass sich die CDU zu Beschlussvorschlag 1 enthalten werde, da sich die Situation nicht geändert habe. Der Entlastung (Beschlussvorschlag 2) werde die CDU nicht zustimmen.

 

Herr Steinke schließt sich an und kündigt eine Stellungnahme der Freien Wähler in der kommenden Ratssitzung an.

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Abstimmungsergebnis zu 1:

 

Zustimmung: 9 Ablehnung: 0 Enthaltung: 5 (CDU)

 

Abstimmungsergebnis zu 2:

 

Zustimmung: 7 Ablehnung: 5 (CDU) Enthaltung: 2 (Freie Wähler, Aktiv für Wegberg)

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Beschluss:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Rat vor,

 

a) den per Email den Ratsmitgliedern am 08.09.2023 zugeleiteten und nunmehr abschließend geprüften Jahresabschluss 2022 gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO festzustellen und

 

b) den laut Ergebnisrechnung 2022 festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 1.541.729,42 € vollständig der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt den Ratsmitgliedern vor, die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 Satz 5 GO eingeschränkt zu erteilen. Begründung: Die Bilanzposition „Jahresergebnis“ gibt zum 31.12.2022 kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage ab.

 

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