15.08.2023 - 4.1 Antrag auf Ausweisung eines Sondergebietes für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wagner fragt, was mit dem Grundstückskauf sei.

Frau Otten ergänzt hierzu, dass im Bereich des Radweges wohl ein Grundstückskauf geplant war, dieser aber nicht umgesetzt wurde.

Herr Thies sagt, dass der Grundstückskauf nicht umgesetzt wurde, da die Stadt Wegberg im Haushaltssicherungskonzept war und beschlossen wurde, dass kein weiteres Geld mehr ausgegeben werden soll.

 

Herr Gaspers meint, dass ein 3 m breiter Streifen seitens der Verwaltung angekauft wurde, aber das gesamte Verfahren momentan auf Eis liegen würde.

 

Herr Dr. Arndt fragt noch zu einem anderen Thema, wie es mit der Erweiterung von drei weiteren Photovoltaik-Anlagen aussehen würde.

Dies sei ein separater Tagesordnungspunkt, der heute nicht behandelt wird, so Frau Otten.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

1.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus sowie der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens den Aufstellungsbeschluss zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Tüschenbroich“ beschließen.

 

2.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus sowie der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan XI-02, Tüschenbroich – Sondergebiet Photovoltaik beschließen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, eine im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft künftig als Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen sowie die verbindlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese künftige Nutzung zu schaffen.

 

Das Plangebiet in einer Größe von ca. 0,3 ha liegt in  der Gemarkung Wegberg, östlich der Ortslage Tüschenbroich und wird durch die Gerderhahner Straße (L364) und die Straße In Tüschenbroich begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlüsse geltenden Fassung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.