15.08.2023 - 1.2.3 Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW vom ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Day hinterfragt, warum der Ausschuss ja nicht beschließe, was konkret im Schreiben an den Antragssteller stehe.

Frau Karneth erwidert, dass bei Bürgeranträgen gemäß § 24 GO NRW das Prozedere so ist, dass der Ausschuss in der Sache einen Beschluss fasst, dass es anschließend dann Sache der Verwaltung ist, den Beschlussinhalt der antragstellenden Person in einem Schreiben zu übermitteln.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Antragsteller abschließend zu unterrichten.

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