25.07.2023 - 1.2 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis9...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsherr Ostendorp erläutert, dass das Ziel seiner Fraktion sei, im Ausschuss eine Meinungsbildung über die erwartbaren Flächen herbeizuführen, um bei Abschluss der Planung eine Stellungnahme abgeben zu können.

Diese Entscheidung solle nicht aus dem Bauch heraus getroffen werden. Ferner sei die Form der Bürgerbeteiligung im Verfahren wichtig.

 

Er formuliert einen abweichenden Beschlussvorschlag in dem u.a. eine aktive Beteiligung des Ausschusses im Verfahren, ein „ins Gespräch kommen“ mit den Investoren und eine Auswertung der Potenzialflächenstudie aus 2014 vorgesehen ist.

 

Der Techn. Beigeordnete Thies weist darauf hin, dass nach der Landesentwicklungsplanung noch die Regionalplanung folge und in diesem Verfahrensschritt die Bürgerbeteiligung eine stärkere Berücksichtigung finden werde. Er werde hierzu auch den Wunsch auf einen Austausch mit möglichen Betreibern mit in die Verwaltung nehmen. Die Möglichkeiten hierzu seien jedoch noch nicht klar.

 

Ratsherr Bonitz teilt mit, dass nach Ansicht seiner Fraktion die Wertschöpfung möglichst in Wegberg gehalten werden solle und die Frage geklärt werden müsse, welche Beteiligungsmodelle es gebe. Ein Anteil am Gewinn solle in der Kommune bleiben. Eine mögliche Genossenschaftsbildung in diesem Bereich sei wichtig für die Akzeptanz der Windräder in der Bevölkerung.

 

Der Techn. Beigeordnete Thies entgegnet, dass zurzeit noch eine laufende Änderung der rechtlichen Grundlagen erfolge. Hinsichtlich einer möglichen Beteiligung der Stadt am erwartenden Gewinn, seien andere Stellen innerhalb der Verwaltung zuständig. Heute gehe es nur um den planungsrechtlichen Aspekt.

 

Ratsherr Cassel bestätigt dies. Unter dem aktuellen Tagesordnungspunkt sei die Stadt Wegberg gehalten, eine Stellungnahme abzugeben.

Die Widerspruchsmöglichkeiten der Stadt seien im Verfahren gleich null. Es sollten jedoch Beteiligungsmodelle geprüft werden (Direkt – durch Beteiligung an Genossenschaften oder indirekt – durch Entlastung der Bürgerschaft durch Einnahmen). Die Anzahl der heutigen Zuhörer in der Sitzung spiegele das hohe Interesse der Öffentlichkeit an diesem Thema wieder.

Auch bei fehlenden Einflussmöglichkeiten solle eine Konzentration der Flächen das Ziel sein.

 

Der Techn. Beigeordnete Thies bestätigt, dass diese Möglichkeiten im Rahmen der Regionalplanung gegeben seien. Er weist darauf hin, dass die Stadt nicht Genehmigungsbehörde für die Windenergieanlagen sei. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Wegberg im Hinblick auf den Landesentwicklungsplan seien eher gering. Beim Regionalplan seien diese schon eher gegeben.

Im Anschluss an diese Verfahren sei keine Schaffung von Baurecht durch den Rat der Stadt mehr gegeben. Die Stadt sei nicht Beteiligter am späteren Genehmigungsverfahren.

 

Ratsherr Cassel hebt hervor, dass Transparenz und Information in der Tiefe für die Öffentlichkeit von großer Wichtigkeit seien. Nach Möglichkeit sollten Gespräche mit Investoren bereits jetzt durch den Finanzbereich geführt werden.

 

Ratsherr Ostendorp bestätigt, dass es sinnvoll sei mit den Projektentwicklern ins Gespräch zu kommen. Ggf. sei ja ein gewisses Mitspracherecht hinsichtlich der Flächen doch gegeben.

 

Der Techn. Beigeordnete Thies weist darauf hin, dass heute die Beratung über eine mögliche Stellungnahme durch den Ausschuss zur Diskussion stehe.

Seitens des Bundes und des Landes NRW sei es Ziel den Gesamtprozess im Bereich Windenergie zu verschlanken um diesen zu beschleunigen, daher seien die Einflussmöglichkeiten der Stadt sehr begrenzt.

 

Ratsherr Ostendorp spricht sich nochmals für den von seiner Fraktion vorgetragenen erweiterten Beschlussvorschlag aus (TOP 1.8 / WBVL vom 16.05.2023).

 

Es erfolgt eine weitere Diskussion.

 

Der Techn. Beigeordnete Thies schlägt vor, dass heute durch den Ausschuss ein positives Signal hinsichtlich der vier Flächen im Rahmen der Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan abgegeben werden solle. Mögliche weitere Flächen könnten durch die Verwaltung für die nächste Ausschusssitzung identifiziert und aufbereitet werden.

 

Der sachkundige Bürger Küppers erkundigt sich, ob durch die vier im Landesentwicklungsplan dargestellten Flächen die geforderte Quote von 1,8 % bereits erfüllt sei.

Herr Bieker vom Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen teilt mit, dass dies ggf. für die kommende Sitzung zu prüfen wäre.

Ratsherr Bonitz weist darauf hin, dass dies nicht relevant sei, da diese Vorgabe nicht für die einzelne Kommune, sondern für ganz Nordrhein-Westfalen gelte.

 

Ratsherr Ostendorp trägt nochmals den erweiterten Beschlussvorschlag seiner Fraktion mündlich vor.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Steinke ruft diesen sodann zur Abstimmung auf.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  17

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2 (2x CDU-Fraktion)

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung:

 

1.

über den weiteren Fortgang des Verfahrens der Bezirksregierung Köln zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zu berichten und den Ausschuss aktiv in das Beteiligungsverfahren einzubeziehen;

 

2.

öffentliche Beteiligungsmodelle („Bürgerwindräder“) zu beschreiben und zu initiieren, die eine regionale Wertschöpfung bei der Errichtung von Windenergieanlagen ermöglichen;

 

3.

auf Basis der Potenzialflächenstudie aus 2014 die Potenzial-Bereiche Wegbergs der „Flächenanalyse Windenergie NRW“ des LANUV (siehe auch Ö 1.3) aktualisierend zu analysieren.

 

Hierdurch soll dem Ausschuss ein qualifizierte und faktenbasierte Grundlage für eine Stellungnahme zu Windkraftflächen in dem bald zu erwartenden Entwurf des Teilplanes Erneuerbare Energie des Regionalplans zur Verfügung gestellt werden.