23.04.2024 - 5.4 Zweite Änderung der Gebührenatzung für Amtshand...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

 

1.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg über die von der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes.

 

2.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

Das Nutzugsentgelt für Trauungen im Mühlenraum wird pro Eheschließung auf 150,00 € festgesetzt.