23.04.2024 - 4.2 Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW zur ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Die Bürgeranregung nach § 24 GO NRW wird zurückgewiesen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antragsteller gemäß § 24 Absatz 1 Satz 4 GO NRW zu unterrichten.

 

 

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