30.04.2024 - 5.2.2 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Wegberg stellt den vorliegenden Prüfungsvermerk als geeignete Unterlage im Sinne des § 116a Abs 2 Satz 2 GO NRW fest und macht sich das Prüfergebnis der Verwaltung zu eigen.

Der Rat stellt fest, dass für das Jahr 2022 die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses vorliegen.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1388&TOLFDNR=23159&selfaction=print