04.06.2024 - 1.6 Unterbringung geflüchteter Personen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.6
- Datum:
- Di., 04.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Herrn Cassel hinsichtlich der Zuweisungen erläutert Herr Pint, dass die ZUE in Petersholz immer noch im Bedarfsplan des Landes NRW stehe. Insoweit werden keine Zuweisungen im laufenden Asylverfahren nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) vorgenommen, lediglich vereinzelte Personen kommen im Rahmen der Familienzusammenführung nach Wegberg.
Unabhängig davon erfolgen aktuell vermehrt Zuweisungen von Personen nach § 12a FlüAG (Wohnsitzzuweisungen), deren Verfahren bereits abgeschlossen ist. Die Aufnahmeverpflichtung für die Stadt Wegberg liegt hier bei derzeit bei 331 Personen. Diese Personen werden vom Leistungskreis des Jobcenters erfasst, insoweit erfolgt auch eine Übernahme der Unterkunftskosten.
Auf Nachfrage von Herrn Arndt zur ZUE erklärt Frau K., dass die Verwaltung hoffe, dass im Laufe des Jahres eine Wiedereröffnung erfolgen werde.
In Bezug auf die konkreten Planungen, Personen auch im Jugendheim in Wildenrath unterzubringen, bittet Herr Cassel um Beachtung der örtlichen Interessen und Veranstaltungen. Eine Unterbringung dort sollte möglichst die letzte Lösung sein.
Herr Pint ergänzt, dass die Verwaltung sich bereits mehrere Objekte angesehen habe, um die Flüchtlinge lebenswert unterbringen und versorgen zu können.
Aufgrund der gestiegenen Personenzahlen wird auch die Besetzung der Stelle des Flüchtlingshelfers zum 01.01.2025 wieder erforderlich.
