18.06.2024 - 1.5 Regionalplan Köln, Teilplan "Nichtenergetische ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zunächst erläuterte der Ausschussvorsitzende den aktuellen Sachstand.

 

Ratsherr Bonitz von der SPD nannte es einen kleinen Skandal, da der Ausschuss nicht, wie erforderlich, beteiligt wurde. Seines Erachtens ist die Belastung durch die Unterschreitung des Mindestabstandes zu groß und der kommunale Konsens soll zurückgenommen werden, auch wenn dies jetzt nur noch einen Symbolcharakter habe. Es sollte seitens der Bezirksregierung sowie des Kreises, die hier in Rede stehende Fläche nicht mehr als Vorrangfläche bewertet werden. Zudem stellte er den Antrag den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

 

„Die Stellungnahme und der kommunale Konsens vom 09.10.2020 war eine Willenserklärung nur der Verwaltung und wurde entgegen der Zuständigkeitsordnung (09/2020) der Stadt Wegberg nicht vom Fachausschuss Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften genehmigt.“.

 

Ratsfrau Merz-Valsamidis vom Bündnis 90/ Die Grünen fragte sich, wer die Verantwortung hierfür übernehme und forderte, dass die Punktebewertung nachgearbeitet werde, der 300 m Abstand eingehalten werde und bei einer Nassauskiesung eine Wiederbefüllung zu fordern sei. Sie stellte zudem den Antrag den Beschluss neu zu formulieren und diesen durch folgende Punkte zu ergänzen:

 

  1. die Punktebewertung nachzuarbeiten,

 

  1. den Schutzabstand von 300 m zu den umliegenden Ortschaften einzuhalten,

 

  1. die Wiederbefüllung der Nassauskiesung zu fordern.

 

Des Weiteren bat sie, um die Zusendung des Entwurfs der Stellungnahme vor Versand an die Bezirksregierung. Die Zusendung des Entwurfs wurde durch Herrn Bieker (FBL 301) von der Verwaltung zugesichert.

 

Ratsherr Cassel der CDU warb auch für die Rücknahme des kommunalen Konsens, der Anpassung des Rankings und konnte sich den bisherigen Vorschlägen anschließen.

 

In der Diskussion wurde seitens Ratsfrau Merz-Valsamidis (Bündnis 90/ Die Grünen), Ratsherrn Cassel (CDU) und Ratsherrn Bonitz (SPD) gefordert, das seitens der Verwaltung Gespräche mit der Firma Heyer geführt werden sollen. Hierzu ergänzte Herr Cassel zusätzlich, dass man um Verständnis werben solle. Bürgermeister Pape nahm hierzu Stellung und teilte mit, dass er bereits in einem Gespräch mit der Firma Heyer seinen Unmut geäußert habe und ein weiteres Gespräch anberaumt sei. Seines Erachtens vernichtet die getätigte Stellungnahme an die Bezirksregierung Lebensqualität und er sensibilisierte die Politik den kommunalen Konsens zurückzuziehen, auch wenn dies nur noch durchschnittlich geeignet und die Erfolgsaussichten gering seien.

 

Nach weiteren Wortmeldungen formulierte der Ausschussvorsitzende den Beschlussvorschlag mit den Ergänzungsanträgen der SPD und von Bündnis 90/ Die Grünen um und ließ hierüber abstimmen.

 

Anmerkungen der Schriftführung:

Die Nass- und Trockenabgrabungen sind in Kapitel 8.5 der Begründung zum Teilplan enthalten und dort wird folgende Aussage getroffen:

Gemäß der „Landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung oberirdischer Bodenschatzgewinnung“ (LwWSGVO-OB) sind Nassabgrabungen in festgesetzten Trinkwasserschutzzonen III B untersagt, Trockenabgrabungen sind möglich. Die LwWSGVO-OB bezieht sich nicht auf geplante Trinkwasserschutzzonen. Dennoch soll dem Trinkwasserschutz in geplanten Zonen III B im Rahmen des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe aus Vorsorgegründen ein gleichwertiger Schutzstatus zugesprochen werden wie in festgesetzten Trinkwasserschutzzonen III B.

 

Die BSAB-L-02 "Heyer" liegt im nord-östlichen Bereich in einer festgesetzten Trinkwasserschutzzone III B. Der weitere Bereich liegt in einer geplanten Schutzzone III B. Entsprechend ist nach aktuellem Planentwurf für den Bereich der Abgrabung BSAB-L-02 nur eine Trockenabgrabung zulässig. Aufgrund dessen ist in den planerischen Festsetzungen des Teilplans als Rekultivierungsplanung "Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich" festgesetzt. In die städtische Stellungnahme wurde diesbezüglich eine Befürwortung der Gleichstellung des Schutzstatus für geplante Trinkwasserschutzzonen aufgenommen.

 

 

Folgende Erläuterung zur Thematik "Punktwert" (18 oder 21):

In den Anhängen des zweiten Planentwurfes gibt es verschiedene Prüfbögen zu den einzelnen Bereichen. Es gibt je einen Prüfbogen zu den

- Abgrabungsinteressen (Anhang M)

- Suchräumen (Anhang N)

- BSAB (Anhang O)

 

Der Erweiterungsbereich "Heyer" ist im Anhang "Suchraum" und "BSAB" mit 21 Punkten bewertet. Im Anhang "Abgrabungsinteressen" mit 18 Punkten bewertet. Der Unterschied bei den Bewertungen ist im Feld "Keine entgegenstehenden verfestigten kommunalen Planungen" begründet. Hier wurde bei den Prüfbögen zum Abgrabungsinteresse fälschlicherweise eine entgegenstehende verfestigte Planung angesetzt und somit keine Punkte vergeben. Da in diesem Bereich jedoch keine entgegenstehe kommunale Planung vorliegt (FNP-Darstellung Landwirtschaft, kein Bebauungsplan) hätten drei Punkte angesetzt werden müssen. Folglich wäre auch in den Prüfbögen zum Abgrabungsinteresse der Punktwert 21 korrekt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung der CDU.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe, wie inhaltlich in der Vorlage dargestellt, eine Stellungnahme abzugeben und in der Stellungnahme den kommunalen Konsens für die BSAB-Fläche B57 / Am alten Schlagbaum (BSAB L-02) vom 09.10.2020 zurückzunehmen.

 

Die Stellungnahme und der kommunale Konsens vom 09.10.2020 war eine Willenserklärung nur der Verwaltung und wurde entgegen der Zuständigkeitsordnung (09/2020) der Stadt Wegberg nicht vom Fachausschuss Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften genehmigt.

 

Des Weiteren ist seitens der Verwaltung

 

  1. die Punktebewertung nachzuarbeiten,

 

  1. den Schutzabstand von 300 m zu den umliegenden Ortschaften einzuhalten,

 

  1. die Wiederbefüllung der Nassauskiesung zu fordern.