17.12.2024 - 7.1.6 Elfte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt We...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nelsbach verließt eine Stellungnahme. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Pape betont nochmals die gute Fachkompetenz der neuen Technischen Beigeordneten Frau Neudek. Gemeinsam mit Herrn Gaspers und seiner ganzen Erfahrung stehe die Thematik Abwasser ganz oben auf der Agenda. Er lädt alle Fraktionen ein, hierzu in den gemeinsamen Austausch zu gehen.

 

Herr Cassel erläutert, dass dies ein Problem sei, welches hinterfragt werden solle. Das Projekt lebe vom Austausch, auch er lädt die übrigen Fraktionen zu einem gemeinsamen Austausch ein.

 

Herr Bonitz dankt den Fraktionen Freie Wähler und CDU für den gestellten Antrag. Auch seiner Fraktion sei das Thema Abwasser ein Dorn im Auge. Die SPD Fraktion beteilige sich gerne an einem Austausch.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt

  1.                sich die in der Anlage beigefügte Gebührenkalkulation zu eigen zu machen,
  2.                die nachfolgende Änderungssatzung über die Erhebung von Kanalanschluss Beiträgen und Abwassergebühren.

 

Elfte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg

über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren

 

vom

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land

Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), und des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. 1969 S. 712), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 155), in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

Die Satzung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren vom 21. Dezember 2016, zuletzt geändert durch die Zehnte Änderungssatzung vom 20. Dezember 2023, wird wie folgt geändert:

 

1. § 4 Absatz 6 wird wie folgt geändert:

 

a) In Satz 1 wird die Zahl „4,61“ durch die Zahl „5,32“ ersetzt.

b) In Satz 2 wird die Zahl „2,12“ durch die Zahl „2,55“ sowie die Zahl „2,49“ durch die Zahl „2,77“ ersetzt.

 

2. In § 4a Absatz 6 wird jeweils die Zahl „2,12“ durch die Zahl „2,55“ ersetzt.

 

3.  § 5 wird wie folgt geändert:

 

a) In Absatz 4 wird die Zahl „1,69“ durch die Zahl „1,83“ ersetzt.

b) In Absatz 5 Satz 2 wird die Zahl „0,85“ durch die Zahl „0,92“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1405&TOLFDNR=23771&selfaction=print