10.09.2024 - 7.2.1 18. Änderung des FNP "Sondergebiet Photovoltaik...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Beschluss:

  1. Der Rat folgt – unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 4 und 5 – den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen.

 

  1. Der Rat fasst den Feststellungsbeschluss zur 18. Änderung des FNP „Sondergebiet Photovoltaik Grenzlandring“.

 

Das Plangebiet in einer Größe von rund 1,6 ha liegt in der Gemarkung Wegberg östlich angrenzend zur Kläranlage Wegberg im Eckbereich Grenzlandring / Feltenbergweg. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Plangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, innerhalb des Geltungsbereiches eine im Flächennutzungsplan bisher dargestellte „Fläche für die Landwirtschaft“ künftig als ein Sondergebiet für eine Freiflächenphotovoltaikanlage auszuweisen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung einzuholen und den Beschluss anschließend öffentlich bekanntzumachen.

 

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NR. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Beschlüsse geltenden Fassung.

 

 

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