22.10.2024 - 3.4 Aufbauorganisation des Fachbereiches Finanzwirt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bonitz erkundigt sich, ob es bei der neuen Strukturierung zu Konflikten zwischen dem Kämmerer und der Dezernentin kommen könnte.

 

Frau Karneth erklärt, dass sich die Aufgaben und die rechtliche Stellung des Kämmerers unmittelbar aus der Gemeindeordnung ergeben. In dem Zusammenspiel zwischen Bürgermeister und Kämmerer sei der Kämmerer eigenverantwortlich, auch gegenüber dem Bürgermeister, tätig. Davon zu unterscheiden ist seine Stellung als Fachbereichsleiter u.a. für das Steueramt und die Stadtkasse.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:

Der Rat beschließt:

  1. Der Rat befürwortet die Zusammenführung der Funktionen Stadtkämmerer und Fachbereichsleitung Finanzwirtschaft auf eine Stelle. Die Umsetzung soll zum 1. November 2024 erfolgen.
  2. Der Rat verlagert im Einvernehmen mit dem Bürgermeister den Fachbereich Finanzwirtschaft zum 1. November 2024 in den Geschäftsbereich der Ersten Beigeordneten.

 

 

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