08.04.2025 - 3.3 Abschreibung der Bilanzierungshilfe nach dem NK...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Cassel führt aus, dass nun eine Lösung gefunden sei, schnellstmöglich die Gelder abzubauen, aber gleichzeitig im Rahmen des Haushaltes die finanziellen Freiheiten bestehen blieben.

 

Herr Bonitz gibt zu bedenken, ob in der Haushaltslage der Stadt außerplanmäßige Ausgaben möglich seien. Weiter sieht er Probleme darin, die 25 % festzuschreiben, seine Fraktion würde gerne je nach finanzieller Situation entscheiden können.

 

Herr Nelsbach fragt nach, wer diesen Wert unter Nummer zwei festlege.

 

Herr Wilkens-Mathar erläutert, dass der Begriff „dauernde Leistungsfähigkeit“ im Haushaltsrechts ausdeklariert sei und die dauernde Leistungsfähigkeit seiner Einschätzung nach einer Sonderabschreibung bei positivem Jahresergebnis nicht entgegenstehen werde.

 

Herr Cassel macht nochmals deutlich, dass seine Fraktion gerne eine Zielmarke festsetze.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

1) Die Bilanzierungshilfe in Höhe von 5.446.372,44 € wird gemäß § 6 Abs.1 NKF-CUIG beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026 linear über 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben. Dieser Beschluss wird in die Haushaltssatzung 2026 aufgenommen.

 

2) Schließen künftige Jahresabschlüsse (beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026) mit Jahresüberschüssen ab, sind zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 6 Abs.3 NKF-CUIG in Höhe von 25 % im Jahresabschluss des Folgejahres zu berücksichtigen, sofern dies mit der dauernden Leistungsfähigkeit in Einklang steht.

 

3) Von dem einmalig auszuübenden Recht nach § 6 Abs.2 S.1 NKF-CUIG, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen, wird kein Gebrauch gemacht.

 

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