06.05.2025 - 6.4.4 Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Cassel merkt an, dass die Beteiligung im Aufsichtsrat der Kreiswerke bereits beschlossen sei. Er bitte künftig die Ratsentscheidung vor den Aufsichtsrat zu legen.

 

Die Verwaltung reicht folgendes zu Protokoll:

Der ursprüngliche Sitzungskalender hatte für den 21. Januar 2025 eine HFA-Sitzung als Vorberatung für die Ratssitzung am 11. Februar 2025 vorgesehen. Diese HFA-Sitzung war für die Beschlussfassung über den Haushalt 2025 in eine Ratssitzung (mit HFA-Vorberatung bereits am 7. Januar 2025) umgewandelt worden. Bei Einhaltung des ursprünglich geplanten Sitzungsverlaufs hätte für die jährlich erste Gesellschafterversammlung (nicht Aufsichtsrat) der KWH, die bereits 2024 für den 12. März terminiert worden war, ein Ratsbeschluss vorgelegen. Wegen der Sitzungsänderungen wurde die Beteiligungs-Vorlage in die Beratungsfolge HFA 11.02.2025 und Rat 06.05.2025 gegeben. So lag lediglich ein – allerdings einstimmiger – zustimmender Empfehlungsbeschluss des HFA vor, als die Vertreterin der Stadt am 12.03.2025 an der Gesellschafterversammlung teilnahm. Da es nach ihrer langjährigen Erfahrung noch nie den Fall gegeben hat, dass eine einstimmige Empfehlung des HFA zu einem zustimmenden Beteiligungsbeschluss an den Rat später im Rat zu einer mehrheitlichen Ablehnung geworden wäre, hat sie in der Gesellschafterversammlung – wie alle anderen Sitzungsvertreter – der Beteiligung zugestimmt (einstimmiger Beschluss). Formal korrekt hätte sie sich bei der Abstimmung unter Hinweis auf den nicht vorliegenden Ratsbeschluss enthalten müssen. Auch dann wäre der Beschluss in der Gesellschafterversammlung allerdings einstimmig geblieben.

Sollte der Rat mehrheitlich der Auffassung sein, dass die Sitzungsvertretung der Stadt Wegberg in der KWH-Gesellschafterversammlung trotz einstimmiger HFA-Empfehlung die erst nach einer nächsten Gesellschafterversammlung liegende nächste Ratssitzung und dessen Beschluss abzuwarten hat, dann würde das praktisch bedeuten, dass die Stadt Wegberg zu diesem Punkt in der Gesellschafterversammlung überhaupt keine Stimme abgeben kann, die Sitzungsvertretung müsste sich enthalten. Selbstverständlich ist die Verwaltung bemüht, den jeweiligen Ratsbeschluss vor der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Wie das vorliegende Beispiel zeigt, ist dies jedoch nicht immer möglich - oder wäre dies hier z. B. unter Einberufung einer Ratssondersitzung - möglich gewesen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Beschluss:

Der Rat beschließt,

 

1. Der Beteiligung der NEW Netz GmbH an der Hochdruckring Kreis Heinsberg GmbH wird mit dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag zugestimmt.

 

2. Die Vertreter der Stadt in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, der Beteiligung sowie redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.