06.05.2025 - 6.4.2 Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat beschließt:

 

1)     Der Ratsbeschluss vom 08.04.2014 zu den Grundsätzen über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs.1 GemHVO NRW wird aufgehoben.

 

2)     Die als Anlage beigefügten neuen Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 KomHVO werden durch den Bürgermeister mit Zustimmung des Rates festgelegt.