06.05.2025 - 6.4.6 Abschreibung der Bilanzierungshilfe nach dem NK...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Beschluss:

Der Rat beschließt:

 

1) Die Bilanzierungshilfe in Höhe von 5.446.372,44 € wird gemäß § 6 Abs.1 NKF-CUIG beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026 linear über 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben. Dieser Beschluss wird in die Haushaltssatzung 2026 aufgenommen.

 

2) Schließen künftige Jahresabschlüsse (beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026) mit Jahresüberschüssen ab, sind zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 6 Abs.3 NKF-CUIG in Höhe von 25 % im Jahresabschluss des Folgejahres zu berücksichtigen, sofern dies mit der dauernden Leistungsfähigkeit in Einklang steht.

 

3) Von dem einmalig auszuübenden Recht nach § 6 Abs.2 S.1 NKF-CUIG, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen, wird kein Gebrauch gemacht.