06.05.2025 - 6.4.7 Neunte Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4.7
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 06.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
1) Der Rat lehnt den Bürgerantrag vom 31.01.2025 ab.
2) Der Rat beschließt:
Neunte Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der
Stadt Wegberg vom
Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), und der §§ 3 und 20 Absatz 2 Buchstabe b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 155), in seiner Sitzung am 6. Mai 2025 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Hundesteuersatzung vom 9. November 2000, zuletzt geändert durch die Achte Änderungssatzung vom 23. November 2015, wird wie folgt geändert:
- Nach § 3 Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„Steuerbefreiung wird ferner Menschen mit Behinderung auf Antrag für Assistenzhunde gemäß § 12e Absatz 3 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz) gewährt. Der Abschluss der Ausbildung des Hundes als Assistenzhund und das Vorhandensein der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft ist durch Zertifikat gemäß § 12g Behindertengleichstellungsgesetz nachzuweisen.“
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
- In § 4 Absatz 3 Satz 1 wird der Begriff „Arbeitslosengeld II“ durch das Wort „Bürgergeld“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
