17.06.2025 - 2.2 Bebauungsplan III-4B, Arsbeck - Auf dem Kamp, 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Datum:
- Di., 17.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt der Stadt Wegberg folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt
a) den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 15.02.2018 zum Bebauungsplan „III-4B, Arsbeck - Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan / 1. Änderung“ aufzuheben und
b) die Aufstellung des Bebauungsplanes „III-4B, Arsbeck - Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan / 1. Änderung“ mit einem angepassten Geltungsbereich neu zu fassen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Arsbeck und umfasst eine Teilfläche des Blockinnenbereiches Heiderstraße, Wehrstraße, Bücher Straße, Heuchter Straße und Kampstraße.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die im ursprünglichen Bebauungsplan III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan festgesetzten „von Einfriedungen freizuhaltenden Flächen“ ersatzlos zu streichen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wird diese Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.
Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
