01.07.2025 - 4.1 Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW "Geschwindigkeits...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
- Datum:
- Di., 01.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Arndt findet die Vorgehensweise sehr gut, ihm fehle in der Auflistung die Ortschaft Klinkum. Er fragt nach, ob es nicht sinnvoller sei, direkt alle Anlagen zu beschaffen.
Frau Karneth erklärt, dass dies ein grundsätzlicher Vorschlag sei. Es sei letztendlich Sache des Rats, die Kosten für alle Anlagen in den Haushalt 2026 aufzunehmen. Sie gibt allerdings zu bedenken, dass es eine freiwillige Leistung ist.
Herr Bonitz spricht sich aufgrund der hohen Kosten gegen eine komplette Beschaffung aller Anlagen aus. Er erkundigt sich, ob der Einsatz eines mobilen Blitzers durch die Stadt rechtlich möglich sei.
Frau Karneth erklärt, dass die Überwachung des fließenden Verkehrs den Großen kreisangehörigen Städten, den Kreisen und den kreisfreien Städten gestattet sei, nicht aber bereits den Mittleren kreisangehörigen Städten.
Frau von den Driesch schlägt vor, die Thematik nochmals in den Haupt- und Finanzausschuss Ende des Jahres einzubringen. Man solle dann prüfen, ob ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.
Frau Karneth würde gerne zunächst nur mit zwei Geräten starten, auch im Sinne einer Erprobung.
Herr Pape betont, dass man flexibel bei der Reihenfolge der Ortschaften sei.
Herr Cassel spricht sich ebenfalls dafür aus, zunächst mit zwei Geräten zu beginnen. Es müsse sonst zusätzliches Personal beschafft werden.
Herr Nießen ist der Auffassung, dass die Tafeln mit der Zeit ignoriert werden. Der Effekt würde nachlassen.
Herr Nelsbach spricht sich für eine erneute Beratung im September aus. Der Haushalt sei zurzeit ungewiss und es handele sich um eine freiwillige Leistung.
Frau Merz-Valsamidis erinnert daran, dass bei zwei beschafften Geräten eine nur kleine Summe anfallen würde.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Beschaffung von 12 Geschwindigkeitsanzeigetafeln entsprechende Mittel für die Haushaltsplanungen 2026 ff. anzumelden.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Antragstellerin über das beabsichtigte Vorgehen zu unterrichten.
