01.07.2025 - 5.2 Einführung einer Grundsteuer C

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Herr Nelsbach befürwortet nach wie vor, die Grundsteuer C einzuführen. Er moniert, dass die Vorlage nicht rechtzeitig vor dem 30.06.2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wurde. Nun sei die Beschlussfassung für 2025 nicht mehr möglich. Es seien zahlreiche freie Baugrundstücke vorhanden. Er schlägt vor, die Sachlage im Herbst neu zu beraten.

 

Herr Wilkens-Mathar weist auf die Zielsetzung des Gesetzes hin, es sei eine städtebauliche Zielsetzung. Die Verwaltung müsse zunächst erst eine Allgemeinverfügung erlassen, nur dann können darauf aufbauend entsprechende Steuerbescheide erstellt werden. Er sieht das Problem, dass, wenn Grundstücke von der Grundsteuer B der Grundsteuer C zugeordnet werden und diese rechtlich angreifbar wären, hohe Grundsteuereinbußen entstehen könnten. Es gibt aktuell Zweifel an der Rechtssicherheit.

 

Herr Arndt findet es nicht verwerflich, Grundstücke für die Familie vorzuhalten und nicht zu bebauen.

 

Herr Nelsbach ist der Auffassung, dass ein möglicher Ratsbeschluss zur Grundsteuer C ggfls. beanstandet werden müsste.

 

Herr Wilkens-Mathar erinnert an die Baulaststeuer, die vor ca. 20 Jahren eingeführt wurde, diese wurde anschließend wieder eingestellt. Zu bedenken sei auch, dass die eigene Vermarktung neuer Wohngebiete möglicherweise blockiert werde.

 

Herrn Bonitz fehlt eine genauere Grundlage, er befürwortet eine Vertagung und genauere Recherche.

 

Herr Bieker berichtet dazu, dass in Wegberg insgesamt 470 Baulücken vorhanden sind. Die betroffenen Grundstücke kämen allerdings nicht alle für die Grundsteuer C in Betracht. Im Baugebiet Ryther Weg sei eine Schließung der Baulücken sicherlich sinnvoll.

 

Herr Nießen schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und möchte die nächsten Jahre die Situation zunächst beobachten.

 

Herr Cassel führt aus, dass keine Rechtssicherheit bestehe. Eine erneute Beratung könne zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Herr Nelsbach zieht den Antrag seiner Fraktion zurück und bittet um regelmäßige Berichterstattung der Verwaltung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 12 (BM, CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, Freie Wähler, VAMOS) Ablehnung:     2 (FDP, Bündnis 90 / Die Grünen)              

Enthaltung:     1 (Aktiv für Wegberg)

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:

 

Die Verwaltung wird dem zuständigen Fachausschuss regelmäßig über die rechtliche Situation der Grundsteuer C berichten. Sobald Rechtssicherheit vorliegt, beraten Politik und Verwaltung darüber, ob und wie die Einführung der Grundsteuer C erfolgen kann.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1426&TOLFDNR=24324&selfaction=print