11.09.2025 - 2.1 Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW: Schottergärten -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften empfiehlt:

 

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Anwendung / Umsetzung des § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) zur Kenntnis und befürwortet das bisherige Vorgehen der Bauaufsichtsbehörde.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt ein Konzept für eine „Informationskampagne“ gegen „Schottergärten“ zu entwickeln. Dies kann mit Einstellung der neuen Nachhaltigkeitsmanagerin / des neuen Nachhaltigkeitsmanagers umgesetzt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt den Antragssteller entsprechend zu informieren.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1430&TOLFDNR=24463&selfaction=print