23.09.2025 - 5.2.1 Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW: Schottergärten -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2.1
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 23.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Merz-Valsamidis spricht sich gegen eine Informationskampagne aus, hierbei würden unnötig Gelder verausgabt werden. Sie befürworte den Beschlussvorschlag daher lediglich bis zum Ende des ersten Absatzes.
Herr Bonitz plädiert für eine Informationskampagne. Er erkundigt sich, wie die Verwaltung mit der Ausschreibung eines neuen Nachhaltigkeitsmanagers umgehen möchte.
Frau Neudek erläutert, dass sich durch die intensive Arbeit von Herrn Krapoll gute Fördermöglichkeiten ergeben haben. Es bestehe die Option, einen Nachhaltigkeitsmanager für weitere drei Jahre mittels Fördergelder einzustellen. Es gehe insgesamt um eine Fördersumme von 880.000 €, hier seien Projekte wie das „Grüne Klassenzimmer“ oder auch die Informationskampagne inbegriffen.
Frau von den Driesch ist die Aufklärung wichtig und sie spricht sich ebenfalls für die Kampagne aus.
Herr Pape lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Anwendung / Umsetzung des § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) zur Kenntnis und befürwortet das bisherige Vorgehen der Bauaufsichtsbehörde.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt ein Konzept für eine „Informationskampagne“ gegen „Schottergärten“ zu entwickeln. Dies kann mit Einstellung der neuen Nachhaltigkeitsmanagerin / des neuen Nachhaltigkeitsmanagers umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt den Antragssteller entsprechend zu informieren.
