23.09.2025 - 5.1.5 Beteiligung der NEW Kommunalholding über die NE...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Beschluss:

Der Rat beschließt,

 

  1. Erwerb Kommanditkapital T-BESS
    1. dass die Trianel GmbH von der Trianel Flexibilitätsprojekte GmbH & Co. KG einen Kommanditanteil i.H.v. bis zu 25 % am Kommanditkapital der T-BESS 1 zu einem Kaufpreis von bis zu EUR 79.000/MW erwirbt und sich dementsprechend mit einem Anteil von bis zu 25 % am Kommanditkapital der T-BESS 1 beteiligt und

 

1.2. dass die Trianel GmbH einen Anteil von bis zu 25 % am Projektentwicklungsbudget der T-BESS 1 i.H.v. insgesamt TEUR 1.792 und einen Anteil von bis zu 25 % am Projektentwicklungsbudget der TBW in Höhe des Anteils der T-BESS von TEUR 1.243 (8,9% des Entwicklungsbudgets der TBW von insgesamt TEUR 13.964) als Einlage (Kapitaleinlage oder Gesellschafterdarlehen) in die T-BESS 1 einzahlt.

 

  1. Der Beteiligung der Trianel BESS 1 GmbH & Co. KG („T-BESS 1“) mit einem Anteil von 8,9 % (80 MW von 900 MW) am Kommanditkapital der TBW von EUR 2.700.

 

  1. Dem Erwerb eines Anteils von 50 % des Stammkapitals der Netzleitung Lünen GmbH („NLG“) durch die Trianel Batteriepark Waltrop GmbH & Co. KG („TBW“) von der STEAG Power GmbH als Verkäuferin zu einem Kaufpreis von                         EUR 350.000,00 sowie der dementsprechenden Beteiligung mit einem Anteil von          50 % am Stammkapital der NLG.

 

  1. Gesellschafterversammlung Trianel GmbH
    1. dass die Trianel GmbH in der Gesellschafterversammlung der Trianel BESS 1 GmbH & Co. KG („T-BESS 1“) den zustimmenden Baubeschluss zum Bau des Batteriespeichers durch die T-BESS 1 fasst,

 

4.2. dass in der Gesellschafterversammlung der Trianel BESS 1 GmbH & Co. KG („T-BESS 1“) ein Beschluss gefasst wird, mit dem die Geschäftsführung der Trianel BESS 1 GmbH & Co. KG („T-BESS 1“) ermächtigt wird, in der Gesellschafterversammlung der Trianel Batteriepark Waltrop GmbH & Co. KG („TBW“) den Baubeschluss zum Bau der Nebenanlagen durch die TBW zu fassen,

 

jeweils mit der Maßgabe, dass das im Baubeschluss vorgesehene Budget für die Realisierungsphase – einschließlich Projektentwicklungsbudget der T-BESS 1 und der TBW und einschließlich Sicherheiten, Kostenreserve und Kaufpreis für die Anteile – den Betrag von insgesamt TEUR 853/MW nicht überschreitet.