28.10.2025 - 4 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Merz-Valsamidis betont, dass sie den Antrag der Verwaltung unterstütze.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt beschließt – unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 4 und 5 – den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, zu folgen.

 

  1. Der Rat der Stadt fasst zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – In Berg“ den Feststellungsbeschluss.

 

Das Plangebiet in einer Größe von rund 1,3 ha liegt in der Gemarkung Wegberg nördlich der Straße In Berg bzw. östlich des Feltenbergweges. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 ersichtlich.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, eine im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft künftig als ein Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Genehmigung bei der Bezirkregierung Köln einzuholen und den Beschluss anschließend öffentlich bekanntzumachen.

 

Grundlagen für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Beschlüsse geltenden Fassung.