28.10.2025 - 5 Bebauungsplan I-54, Wegberg - Sondergebiet Phot...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 28.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat der Stadt beschließt – unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 4 und 5 – den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, zu folgen.
- Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan I-54, Wegberg – Sondergebiet Photovoltaik In Berg als Satzung.
Das Plangebiet in einer Größe von rund 1,3 ha liegt in der Gemarkung Wegberg nördlich der Straße In Berg bzw. östlich des Feltenbergweges. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt und aus der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 ersichtlich.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen – Photovoltaikanlage zu schaffen. Der Bebauungsplan enthält Art und Maß der baulichen Nutzung der Anlage.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Genehmigung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes Wegberg durch die Bezirksregierung Köln und Fassung eines städtebaulichen Vertrages über den erforderlich werden ökologischen Ausgleich zum Bebauungsplan I-54, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 2 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189 geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Beschlüsse geltenden Fassung.
