03.02.2026 - 2.1 Neuordnung der allgemeinen Vertretung des Bürge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schneider fragt nach den Vorteilen der vorgesehenen Regelung, insbesondere im Hinblick auf die Belastung und Handlungsfähigkeit der Verwaltung, bei einer hoffentlich nicht zu erwartenden, längeren Abwesenheit des Bürgermeisters.

 

Bürgermeister Pape hebt die strategischen und kommunikativen Stärken der technischen Beigeordneten hervor. Die Neuregelung solle nach außen ein klares Signal für eine handlungsfähige Verwaltungsführung setzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Personal & Digitalisierung empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

Der Rat beschließt:

 

1. Die allgemeine Vertretung des Bürgermeisters wird mit Wirkung zum 1. September 2026 von der Stelle der bisherigen Ersten Beigeordneten auf die Stelle der bisherigen technischen Beigeordneten übertragen.

 

2. Die bisherige technische Beigeordnete führt ab dem 1. September 2026 die Bezeichnung „Erste Beigeordnete“. Die Besoldung erfolgt nach A 16.

 

3. Die zur Neubesetzung anstehende Stelle (bisher Erste Beigeordnete) wird ab dem 1. September 2026 als „Beigeordnete/r“ geführt. Die Besoldung erfolgt nach A 15.

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