23.09.2008 - 8 Bebauungsplan I-14, Wegberg - Gewerbegebiet / 9...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt der  Rat der Stadt Wegberg den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan I-14, Wegberg – Gewerbegebiet / 9. Änderung  zu fassen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, zum Schutz, zur Entwicklung und zur Steigerung der Attraktivität des zentralen Versorgungsbereiches des Hauptzentrums Innenstadt die Einzelhandelsentwicklung innerhalb des Plangebietes zukünftig planungsrechtlich zu steuern und zugleich das Plangebiet für das verarbeitende und produzierende Gewerbe vorzuhalten.

 

Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wegberg  und wird im Westen durch die Bahnhofstraße, im Norden bzw. Nordosten durch den Grenzlandring und im Süden durch die Bahntrasse begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich. Das Plangebiet ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14, Wegberg – Gewerbegebiet einschließlich der rechtskräftigen Änderungen. 

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit  § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=255&TOLFDNR=2579&selfaction=print