23.09.2008 - 10 Bebauungsplan VI-14, Rath-Anhoven - Gewerbegebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr fasst der Rat der Stadt Wegberg den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan VI-14, Rath-Anhoven - Gewerbegebiet .

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, zum Schutz, zur Entwicklung und zur Steigerung der Attraktivität des zentralen Versorgungsbereiches des Hauptzentrums Innenstadt die Einzelhandelsentwicklung innerhalb des Plangebietes zukünftig planungsrechtlich zu steuern und zugleich das Plangebiet für das verarbeitende und produzierende Gewerbe vorzuhalten.

 

Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Rath-Anhoven und wird im Süden durch die Grambuscher Straße, im Osten durch die Gladbacher Straße (B 57) und im Westen durch den Beeckbach begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich. Das Plangebiet ist identisch mit dem Geltungsbereich der Bebauungspläne VI-1 / 2. Änderung und VI-6.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit  § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.