23.09.2008 - 6 Bebauungsplan II 6 - Industrie- und Gewerbegebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 23.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Auf
Vorschlag des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt der Rat
der Stadt die Aufstellung des Bebauungsplanes II 6 – Industrie- und
Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath, 5. Änderung.
Im Bebauungsplan sollen
insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren
Grundstücksflächen festgesetzt werden. Die öffentlichen Verkehrsflächen ergeben
sich aus dem bestehenden Rechtsplan (in der Fassung der 1. Änderung).
Das Änderungsgebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes II 6 – Industrie- und Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath/1. Änderung. Die genaue Abgrenzung ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, mit der antragstellenden Firma eine
städtebauliche Rahmenvereinbarung abzuschließen sowie anschließend den
Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt
zu machen.
Grundlage
für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666 / SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.
