23.09.2008 - 6 Bebauungsplan II 6 - Industrie- und Gewerbegebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt der Rat der Stadt die Aufstellung des Bebauungsplanes II 6 – Industrie- und Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath, 5. Änderung.

 

Im Bebauungsplan sollen insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt werden. Die öffentlichen Verkehrsflächen ergeben sich aus dem bestehenden Rechtsplan (in der Fassung der 1. Änderung).

Das Änderungsgebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes II 6 – Industrie- und Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath/1. Änderung. Die genaue Abgrenzung ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit der antragstellenden Firma eine städtebauliche Rahmenvereinbarung abzuschließen sowie anschließend den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt  zu machen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.

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