23.09.2008 - 15.9 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 02.09.2008 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Bei einer Begehung mit einem Wegberger Bürger ist uns aufgefallen, dass an einigen Stellen Einleitungen in den Bach erfolgen, deren Quelle wir nicht nachvollziehen konnten. Darüber hinaus gibt es viele Einleitungen, die aus benachbarten Gärten, von einem Spielplatz oder von Straßen erfolgen. Fotografien der Einleitungen hat dieser Bürger der Verwaltung vor längerer Zeit zugeschickt.

 

Ø      In der Verlängerung der Neuhofstr. Gibt es eine Einleitung mit Gitter. An diesem Gitter hing Toilettenpapier. Woher kommt diese Einleitung?

 

Ø      An der Ophover Mühle gibt es eine Einleitung, aus der rötlich gefärbtes Wasser kommt. Ist das eine Verbindung zum Tennisplatz?

 

Ø      Ist es erlaubt, Oberflächenwasser von den Straßen in den Beeckbach zu leiten? Dieses Wasser ist ja zum Teil durch Öl von den Autos verschmutzt.

 

Ø      Nach etwas heftigeren Regenschauern ist mir mehrmals aufgefallen, dass verschmutztes, stinkendes Wasser von der Kläranlage in Erkelenz in den Beeckbach geleitet wird. Welche Maßnahmen ergreifen Sie dagegen in Zukunft?“

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

  1. Bei der Einleitung in der Verlängerung der Neuhofstraße handelt es sich um den Notüberlauf aus dem Regenüberlaufbecken in der Neuhofstraße. Dieser ist genehmigt und springt an, wenn der Kanal die ankommenden Wassermengen nicht schadlos weiterleiten kann.

 

  1. Es ist möglich, dass das rötlich gefärbte Wasser an der Ophover Mühle aus dem Bereich des Tennisclubs kommt. Die Mühle und der Tennisclub sind direkte Anlieger am Beeckbach und haben die Möglichkeit das anfallende Regenwasser in das Gewässer einzuleiten. Die Verwaltung lässt prüfen, ob die Einleitung tatsächlich aus dem Bereich des Tennisclubs kommt.

 

  1. Ja, es ist erlaubt und soweit es möglich ist auch erwünscht, Straßenwasser in den Beeckbach oder andere Gewässer einzuleiten. Hierdurch werden die Kanäle und die Kläranlage entlastet, was letztendlich dem Bürger zugute kommt. Es darf jedoch durch die Einleitungen nicht zu einer Verunreinigung des Gewässers kommen. Ab einer Verkehrsbelastung > 5000 KFZ-Bewegungen/d gelten daher Niederschlagswässer von Straßen als behandlungsbedürftig.

 

  1. Katastermäßig ist es so, dass der Beeckbach im Bereich des Auslaufs der Kläranlage Erkelenz beginnt. Für diese Einleitung gelten für die Stadt Erkelenz genauso  strenge Auflagen wie für die Kläranlagen der Stadt Wegberg, d.h. es dürfen nur gereinigte Abwässer eingeleitet werden.

 

 

Im Anschluss an die Beantwortung von Frage 4 möchte Ratsherr Dr. Arndt wissen, wie es bei Einhaltung der entsprechenden Auflagen denn zu den Verschmutzungen des Baches kommen könne.

Bürgermeisterin Klein entgegnet, dass es sich ihrer Auffassung nach nur um sporadisch auftretende Fälle handeln könne. Sie sichert jedoch eine Prüfung zu.

 

Ratsherr Pillich fragt nach, ob der Verwaltung nennenswerte Störfälle in der Kläranlage Erkelenz bekannt seien.

Bürgermeisterin Klein antwortet, dass keine entsprechenden Fälle bekannt seien und es sich somit nur um vergleichsweise unauffällige Geschehnisse handeln könne.

Dies wird vom Ersten Beigeordneten Schneider bestätigt.

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=255&TOLFDNR=2594&selfaction=print